Österreichs beaufsichtigte Wertpapierunternehmen betreuen Kundenvermögen von rund
€ 46 Mrd.
Wien (fma) - „Der Markt der österreichischen Wertpapierunternehmen wurde in den vergangenen Jahren
signifikant professionalisiert“, fasst der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller,
eine Analyse der Entwicklung der konzessionierten Wertpapierunternehmen in den vergangenen Jahren zusammen. So
ist zwar die Zahl der konzessionierten österreichischen Wertpapierunternehmen innerhalb der vergangenen fünf
Jahre von 167 auf 111 (60 Wertpapierfirmen und 51 Wertpapierdienstleistungs- unternehmen) gesunken, gleichzeitig
wurde aber das pro Kunde im Durchschnitt betreute Vermögen seit 2013 auf € 245.000 mehr als verdoppelt. Die
Zahl der Kunden ging in diesem Zeitraum von 407.000 auf 180.000 zurück, weil sich die konzessionierten Wertpapierunternehmen
zunehmend auf das Marktsegment der professionellen Kunden spezialisieren. Bereits 78,4% oder € 35,7 Mrd. des insgesamt
betreuten Kundenvermögens von rund € 45,5 Milliarden stammen von diesen. In der individuellen Portfolioverwaltung
beträgt der Anteil der professionellen Kunden – gemessen am verwalteten Vermögen - bereits 92,6% der
insgesamt € 23,6 Mrd. Überdies verwalten die Wertpapierfirmen als Drittmanager von Investmentfonds mit € 9,2
Mrd. bald gleich viel Vermögen wie die Banken in diesem Bereich (€10,8 Mrd.).
Markttrends
„Die Professionalisierung der Wertpapierdienstleister spiegelt sich nicht nur in der anspruchsvolleren Kundenstruktur
wider sondern auch in einer zunehmenden Spezialisierung der Anbieter“, so der Vorstand der FMA: „So ist eine Fokussierung
auf entweder individuelle oder kollektive Portfolioverwaltung zu beobachten, ein Trend weg vom Strukturvertrieb
hin zur Privatkundenbetreuung festzustellen, ebenso ein Trend, die persönliche Vermögensberatung durch
Robo-Advice zu ergänzen oder im Massensegment sogar zu ersetzen.“
Aufgrund ihrer Unabhängigkeit von Produkt-Emittenten ist es den konzessionierten Wertpapierunternehmen möglich,
auf die gesamte am Markt befindliche Angebotspalette zurückzugreifen und den Anlegern eine unabhängige
Anlageberatung zu garantieren. Diese Form der Anlageberatung gewinnt – insbesondere auch im Lichte der ab kommendem
Jahr durch die MiFID-II-Richtlinie verschärften Anforderungen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
- bei den Wertpapierunternehmen zunehmend an Bedeutung.
Die mit eigener Konzession am Finanzmarkt tätigen Wertpapierunternehmen konzentrieren sich außerdem
vermehrt auf das konzessionspflichtige Geschäft. So beträgt der Anteil jener Wertpapierunternehmen, deren
Geschäftstätigkeit sich vorrangig auf den konzessionspflichtigen Bereich erstreckt, knapp 70%. Nur mehr
weniger als ein Drittel der Konzessionsträger geht überwiegend gewerblichen Tätigkeiten (wie z.B.
Versicherungsvermittlung oder gewerbliche Vermögensberatung) nach.
Strukturwandel der Wertpapierdienstleister
Der Rückgang der Anzahl der konzessionierten Unternehmen ist Ausdruck eines tiefgreifenden Strukturwandels
in der Wertpapierdienstleistungsbranche. Denn gleichzeitig stieg die Anzahl jener Wertpapierdienstleister, welche
als vertraglich gebundene Vermittler (VGV) oder als Wertpapiervermittler (WPV) unter dem Haftungsdach eines konzessionierten
Rechtsträgers arbeiten. Obgleich auch einige Banken externe Vermittler zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
einsetzen, liegt der Schwerpunkt des ausgelagerten Vertriebs bei den Wertpapierunternehmen. So zogen zum 31.08.2017
insgesamt 48 Wertpapierunternehmen rund 590 WPV sowie 220 juristische Personen und 1.160 natürliche Personen
als VGV zu Wertpapierdienstleistungen heran. Demgegenüber wurden von lediglich sieben Banken Wertpapierdienstleistungen
durch 25 juristische Personen und 430 natürliche Personen als VGV angeboten. Diesem Trend im Bereich der Wertpapierunternehmen
wird mit 03.01.2018 durch die Einführung erweiterter Prüfkompetenzen der FMA in Form von unmittelbaren
Einsichtnahme- und Auskunftsbefugnissen gegenüber VGV und WPV Rechnung getragen. Darüber hinaus sind
alle Personen, die als Vermittler im Namen und auf Rechnung eines konzessionierten Rechtsträgers am Markt
auftreten, in das von der FMA geführte öffentliche Register für VGV und WPV einzumelden.
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