LR Darmann: Wertvolle Leistungen der Grundeigentümer zum Erhalt des Naturjuwels werden
anerkannt und abgegolten
Klagenfurt (lpd) - Das Kuratorium des Nationalparks Hohe Tauern beschloss am 21.09. einstimmig die mit Vertretern
der Grundeigentümer ausgehandelten neuen Naturzonenverträge. Sie ermöglichen Zahlungen an Alm- und
Bergbauern für ihre Leistungen im Interesse des Naturschutzes. Das gibt Nationalparkreferent Landesrat Mag.
Gernot Darmann heute bekannt.
„Die Bauern haben mit ihrer Arbeit die Grundlage dafür geschaffen, dass es den international anerkannten Nationalpark
Hohe Tauern gibt. Nur mit ihnen kann dieses Juwel der über Jahrhunderte gepflegten alpinen Kulturlandschaft
erhalten und weiter entwickelt werden. Dabei gilt es aber auch, Auflagen der Weltnaturschutzunion (IUCN) und Vorgaben
des Bundes im Rahmen der österreichischen Nationalparkstrategie 2020 einzuhalten. Dieser Balanceakt war nicht
einfach. Aber es ist gelungen, mit den Grundeigentümern eine Nutzungs-Vereinbarung für ihre Flächen
in der Kernzone des Nationalparks zu finden“, erklärt Darmann zum einstimmigen Beschluss.
„In den neuen Verträgen wird festgelegt, für welche Leistungen die Alm- und Bergbauern ein angemessenes
Entgelt bekommen. Bis zum Jahr 2020 sind jährliche Zahlungen von über 600.000 Euro vorgesehen. Damit
werden Anreize für eine nachhaltige, naturverträgliche und naturschonende Bewirtschaftung der Flächen
gesetzt. Dieser Anspruch bedeutet auch, dass bestimmte Areale außer Nutzung gestellt werden. Wir erfüllen
damit unsere Verpflichtung gegenüber der Weltnaturschutzunion, der Nachwelt Naturgebiete zu überlassen,
die nicht durch menschliche Eingriffe verändert werden“, betont der Nationalparkreferent.
Die Bergbauern verpflichten sich u.a. zu einer Nationalpark-konformen Beweidung. „Eine standortangepasste extensive
Schafzucht, die auf die natürlichen Klima-, Boden- und Geländeverhältnisse abgestimmt ist, ist Bestandteil
der seit Jahrhunderten von den Bergbauern gepflegten naturnahen Kulturlandschaft. Sie steht auch im Einklang mit
den internationalen Regeln für Nationalparks“, stellt Darmann mit Hinweis darauf fest, dass dieser Punkt erst
in längeren Verhandlungen mit dem Ministerium geklärt werden konnte.
Ganz neu im Vergleich mit dem bisherigen Vertragsnaturschutz ist eine Förderung für die Almbewirtschafter.
„Mit ihrer Arbeit machen sie diese großartige Hochgebirgslandschaft für Besucher erst richtig erlebbar.
Wer den Bestand von Almen durch einen umweltgerechten Auftrieb von Nutztieren gewährleistet, erhält eine
Prämie“, erläutert Darmann.
Der Kärntner Nationalparkreferent drückt seine Überzeugung aus, dass die neue Nutzungs-Vereinbarung
eine gute Basis für eine Weiterentwicklung des Nationalparks Hohe Tauern ist. „Gemeinsam mit den Grundeigentümern
schaffen wir die Basis für die Erhaltung der Kulturlandschaft und ihrer Artenvielfalt.“ Darmann bedankt sich
bei den Sprechern der Grundeigentümer Martin Lackner, Josef Aberger und Johann Bäuerle, die gemeinsam
mit Peter Rupitsch und Klaus Eisank von der Nationalparkverwaltung die Vereinbarung ausgearbeitet haben.
|