Gruppenverfahren zur besseren Abwicklung von Massenschäden
Wien (pk) - "Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts
reichen zur Bewältigung von Massenverfahren nicht aus", schicken die beiden SPÖ-Abgeordneten Johannes
Jarolim und Angela Lueger in ihrem Initiativantrag (2296/A) betreffend ein Gruppenverfahrensgesetz voraus. Der
Gesetzesvorschlag baut dabei in weiten Teilen auf dem bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007
und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten zahlreichen Erfahrungen aus der Praxis
in der Abwicklung von Massenschäden. So ist der Anwendungsbereich breit gestalten und beschränkt die
Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von VerbraucherInnen. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren
soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche
geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren entfalten überdies keine Sperrwirkung
gegenüber Individualverfahren.
Der SPÖ-Antrag enthält auch Bestimmungen über so genannte Musterverfahren zur Klärung strittiger
Rechtsfragen, die für eine große Zahl von Ansprüchen von Bedeutung sein können. Vorgesehen
ist hier eine Verjährung für alle betroffenen Ansprüche von der Veröffentlichung der Musterklage
bis zum Ablauf von sechs Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Musterverfahrens. Teil der Initiative
der Sozialdemokraten ist schließlich auch eine Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Konsumentenschutzgesetz
für vergleichsweise niedrige Schäden, bei denen kein Anreiz für eine individuelle Rechtsverfolgung
besteht. Aus generalpräventiven Erwägungen sei sicherzustellen, dass sich rechtswidriges Verhalten auch
in jenen Bereichen nicht lohnt, wo Lenkungs- und Kompensationsfunktionen des Haftungsrechts versagen, heißt
es dazu in der Begründung des Antrags.
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