Verbesserter Ablauf aufsichtsbehördlicher Verfahren und mehr Transparenz
Wien (pwk) - Die am 20. September im Ministerrat beschlossene Aufsichtsreform "bringt für Österreichs
Banken mehr Rechtssicherheit und gelebte Proportionalität in der täglichen Aufsichtspraxis“, so der Geschäftsführer
der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, Franz Rudorfer, der darauf verweist,
dass die Reform, die noch vor den Wahlen im Nationalrat beschlossen werden soll, Transparenz und Qualität
der Aufsicht steigern und die aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe verbessern werde.
Positiv bewertet die Bankensparte die Schaffung eines neuen Rechtsinstruments zur verbindlichen Vorabprüfung,
dem sogenannten „Pre-Clearing“. Dadurch wird künftig die Möglichkeit geschaffen, vorab eine verbindliche
aufsichtsrechtliche Beurteilung, zum Beispiel hinsichtlich einer eventuellen Konzessionspflicht, zu erhalten. „Banken
agieren in einem engen regulatorischen Korsett, das Pre-Clearing bringt mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten“,
so Rudorfer.
Als Erfolg wertet Rudorfer auch, dass durch den Gesetzesentwurf Erleichterungen für kleinere Banken geschaffen
werden „Die Einrichtung von Ausschüssen und die Verpflichtung, für die Aufgaben der Internen Revision,
eine eigene Organisationseinheit einzurichten, werden nun klar und proportional geregelt. Schließlich wird
im Bankwesengesetz festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Auslagerung von bankbetrieblichen Tätigkeiten
an externe Dienstleister beziehungsweise Konzerngesellschaften zulässig ist. Gerade diese Möglichkeit
ist in Zeiten ständig steigenden wirtschaftlichen Druckes und deren Notwendigkeit, Strukturen der Institute
so schlank und effizient wie möglich aufzusetzen, besonders hilfreich“, unterstreicht der Geschäftsführer
der Bundessparte Bank und Versicherung.
„Eine schlagkräftige Aufsicht ist - da Voraussetzung für einen funktionierenden und fairen Finanzmarkt
- auch im Interesse der österreichischen Banken. Insofern ist die nunmehr im Ministerrat beschlossene Aufsichtsreform
eine gute Nachricht für Standort und Beaufsichtigte sowie ein Puzzlestein, die Realwirtschaft auch weiterhin
ausreichend finanzieren zu können. Die Reduktion überzogener Bürokratie ist in einem herausfordernden
Umfeld, geprägt von Digitalisierung, Negativzinsen und Wettbewerb, ein Gebot der Stunde“, so Rudorfer abschließend.
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