Verteidigungsminister: „Werde nicht zulassen, dass Steuerzahler Schmiergelder mitfinanzieren“
– "Lasse mich sicher nicht von Rüstungskonzern Airbus einschüchtern"
Toulouse/Wien (bmlvs) - Der Rüstungskonzern Airbus hat am 18. September in einer Presseaussendung zur
Strafanzeige der Republik Österreich gegen Airbus wegen des dringenden Verdachts auf arglistige und betrügerische
Täuschung gegen die Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH) und die Eurofighter Jagdflugzeug
GmbH öffentlich Stellung bezogen. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Hans Peter Doskozil,
sieht durch diese Stellungnahme die Bemühungen der Republik Österreich zur Aufklärung rund um den
Ankauf der Eurofighter Typhoon im Jahr 2003 bestätigt.
Verteidigungsminister Doskozil: „Seit nun mehr als 10 Jahren bringt Airbus immer wieder die gleichen Argumente
vor: ‚Wir bei Airbus haben nichts falsch gemacht, Schuld an den Vorkommnissen rund um den Eurofighter-Ankauf ist
alleine die Republik Österreich.‘ Airbus wäre gut beraten, endlich aktiv und transparent an der Aufklärung
der schweren Verdachtsmomente in Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf mitzuarbeiten, anstatt nur Politik machen
zu wollen.“
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat am 16.02.2017 wegen des Verdachts auf arglistige
und betrügerische Täuschung gegen die Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH) und
die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Die Republik Österreich,
vertreten durch die Finanzprokuratur, hat sich dem Strafverfahren gegen die beiden Airbus-Unternehmen als Privatbeteiligte
angeschlossen. Seit Ende Februar ist ein Ermittlungsverfahren anhängig. Der am 28.02.2017 von Bundeskanzler
Kern einberufene Nationale Sicherheitsrat unterstützt die Bemühungen des Bundesministers für Landesverteidigung
und Sport zur rechtlichen Aufklärung der Eurofighter-Causa.
„Ich werde niemals akzeptieren, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Schmiergelder mitfinanzieren. Jeder
Verdacht in diese Richtung ist lückenlos aufzuklären. Und die Verdachtslage ist evident“, so der Minister.
„Die rechtliche Aufarbeitung dieser Causa ist nun Sache der unabhängigen Justiz“, sagt Doskozil.
Die Republik sieht sich in ihrer Vorgehensweise durch die bisherigen Schritte der Staatsanwaltschaft bestätigt.
Auch der im Juli medial kolportierte Entwurf des Berichts des Verfahrensrichters im Eurofighter-Untersuchungsausschuss,
Ronald Rohrer, bestärkt die bisherige Vorgehensweise: In seinem Entwurf des Ausschussberichts wirft Rohrer
dem Konzern vor, rund um die Gegengeschäfte "undurchschaubare Geldflüsse" bewirkt und damit
Österreich gegenüber "treuwidrig" gehandelt zu haben.
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Vorgehensweise in Causa Eurofighter alternativlos - Doskozil will Geld für Steuerzahler zurückholen
Der Verteidigungsminister bekräftigt seine Vorgehensweise in der Causa Eurofighter. "Natürlich
halten wir an der Sachverhaltsdarstellung und an der Strafanzeige gegen Airbus fest, das ist für mich alternativlos.
Ich lasse mich sicher nicht von diesem Rüstungskonzern einschüchtern", so der Minister im Ö1-Morgenjournal
vom 19. September. Es gebe den Bericht der Eurofighter-Task-Force, der klare Anhaltspunkte enthalte, wonach einerseits
etwa 180 Mio. Euro eingepreist wurden, die nicht dem Kaufgegenstand zuzuordnen sind, und andererseits die Republik
über die Lieferfähigkeit getäuscht wurde. "Es geht darum, den entstandenen Schaden zurückzufordern
und Geld für den Steuerzahler zurückzuholen. Diesen Weg werde ich konsequent fortsetzen."
Das emotionale Handeln der Airbus-Anwälte ist aus Sicht des Ministers ein Zeichen von Nervosität. "Wir
lassen gerade auch eine Anzeige in den USA vorbereiten. Auch deshalb versucht man mich einzuschüchtern. Ich
lasse mich aber sicher nicht von meinem Weg abbringen. Auch nicht von einem großen Konzern." Jetzt seien
die Gerichte am Wort, entsprechende Verfahren laufen bereits in Österreich, aber auch in Deutschland und Italien,
wo sie zum Teil schon weiter fortgeschritten sind. So hätten deutsche Finanzbehörden festgestellt, dass
90 Mio. Euro des Deals nicht als Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Hier wird ein Steuerrechtsverfahren durchgeführt.
Dass die Republik in dieser Causa verfassungswidrig gehandelt habe, weist Doskozil zurück. Es entspreche der
Rechtssystematik, dass die Republik als Geschädigter Klagen einbringen könne und sich auch als Privatbeteiligter
einem Strafverfahren anschließen könne - weil eben der Republik ein Schaden entstanden sei, hielt Doskozil
fest.
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