Verfassungsausschuss billigt auch Änderungen im Nationalfonds-Gesetz
Auschwitz/Wien (pk) - Die Finanzierung des Zukunftsfonds für fünf weitere Jahre ist gesichert.
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 18. September einhellig einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
der Regierung gebilligt. Demnach werden zwischen 2018 und 2022 jährlich jeweils 2 Mio. € bereitgestellt. Auch
einen Sechs-Parteien-Antrag zum Nationalfonds-Gesetz hat der Ausschuss an das Plenum weitergeleitet. Mit beiden
Initiativen wird sich der Nationalrat bereits in seiner Sitzung am 19. September befassen.
Begründet wird die Verlängerung des Zukunftsfonds ( 1766 d.B.) damit, dass Toleranz und Nicht-Diskriminierung
auch heute aktuelle Themen sind. Der Fonds war im Jahr 2005 eingerichtet und einmalig mit 20 Mio. € dotiert worden.
Vorrangiger Zweck ist es, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte zu fördern, wobei nicht nur einschlägige
Projekte, sondern auch wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden können. Dabei geht es auch um das
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Erforschung des während der NS-Herrschaft in Österreich
geschehenen Unrechts. Ausdrücklich über die Verlängerung des Fonds erfreut äußerte sich
die Wissenschaftssprecherin der Grünen Sigrid Maurer.
Das Kuratorium des Fonds, dem derzeit je zwei vom Bundeskanzler und vom Außenminister bestellte Mitglieder
angehören, wird um je einen Vertreter bzw. eine Vertreterin des Finanzministeriums und des Bildungsministeriums
erweitert. Sie hoffe, dass nun auch Frauen in das Kuratorium einziehen werden, sagte Maurer.
Nationalfonds wird österreichische Ausstellung in Auschwitz betreuen
Ebenfalls einstimmig hat der Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Antrag aller Parlamentsfraktionen ( 2270/A)
gebilligt, der eine Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus zum Inhalt hat. Insbesondere geht es um die Betreuung der neugestalteten österreichischen
Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, die voraussichtlich Ende 2018 eröffnet
wird. Auch die Koordinierung dieser Neugestaltung soll der Nationalfonds übernehmen. Die neuen Aufgaben ergänzen
die bisherige Arbeit, schon jetzt ist der Fonds mit der Sanierung des für die österreichische Ausstellung
bestimmten Pavillons und der Dotierung der Stiftung Auschwitz-Birkenau betraut.
Im Gesetz wird außerdem ausdrücklich festgeschrieben, dass auch die Unterstützung und Beratung
für Opfer des Nationalsozialismus und ihre Angehörigen sowie die Förderung und Verbreitung von Wissen
um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die
Opfer zu den Aufgaben des Nationalfonds zählt. Nicht zuletzt geht es dabei um die systematische Erfassung
und Bewahrung jener Dokumente, die sich im Zuge der Arbeit des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds
angesammelt haben. Eingebracht wurde der Antrag unter anderem von Nationalratspräsidentin Doris Bures und
ihren Amtskollegen Karlheinz Kopf und Norbert Hofer.
Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag dient der sprachlichen Präzisierung
und einer legistischen Anpassung.
|