Erkennen von Falschgeld

 

erstellt am
29. 09. 17
13:00 MEZ

Wie Falschgeld über das "Darknet" verteilt wird und welche polizeilichen Ermittlungen möglich sind, waren unter anderem Themen einer Fachtagung vom 26. bis 28. September 2017 im Burgenland.
Wiesbaden/München/Zurndorf/Wien (bmi) - 35 Vertreterinnen und Vertreter der Landeskriminalämter, der Österreichischen Nationalbank, des Bundeskriminalamts Wien, der Zollfahndung Eisenstadt/Flughafen Wien sowie der Staatsanwaltschaft Wien trafen einander vom 26. bis 28. September 2017 in Zurndorf im Burgenland, um sich über die aktuellen Herausforderungen in der Falschgeldbekämpfung auszutauschen. Bei der vom Büro II/7.1 (Betrug, Fälschung und Wirtschaftskriminalität) des Bundeskriminalamts organisierten Tagung sprachen Gastredner vom Bundeskriminalamt Wiesbaden und Bayerischen Landeskriminalamt über die Situation und aktuelle Ermittlungen in Deutschland.

Schwerpunkte der Tagung waren unter anderem die Bestellung und Verteilung von Falschgeld im Darknet sowie deren Zustellung. Es wurden auch neue Ermittlungsmethoden besprochen, die ein neues technisches Verständnis bedingen. "Vor allem die Verbreitung gefälschter Banknoten über das Darknet stellt seit einigen Jahren eine immer größer werdende Herausforderung in der Kriminalitätsbekämpfung dar", sagt Mag. (FH) Claus Kahn, Leiter des Büros II/7.1 im Bundeskriminalamt. "Daher möchten wir Polizistinnen und Polizisten, die mit Falschgeld zu tun bekommen, einige Ratschläge beim Sicherstellen von Falschgeld mit auf den Weg geben."

Sicherstellen von Falschgeld

  • Fühlen, sehen, kippen sind noch immer Erfolgsgaranten bei der Erkennung von Falschgeld.
  • Bei der Behandlung von Banknoten, die im Verdacht stehen, gefälscht zu sein, müssen Verunreinigungen vermieden werden.
  • Die Versendung von Falschgeld steigt – auch ein sichergestelltes Kuvert stellt daher ein wichtiges Beweismittel dar.
  • Die Klärung der Herkunft des Falschgeldes ist ein wichtiger Schritt für die weitere Ermittlungstätigkeit.
  • Auch Aufnahmen aus Überwachungskameras oder Lichtbilder aus dem Telefonspeicher eines Täters können als verwertbare Daten gesichert werden.

 

 

 

Weitere Informationen:
https://www.oenb.at/Bargeld/Falschgeld.html

 

 

 

 

 

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