Brandstetter und Schwarz informierten zum Thema „Alltagsbegleitung & Erwachsenenschutz“
Wien/St. Pölten (nlk) - Vizekanzler Wolfgang Brandstetter und Landesrätin Barbara Schwarz machten
sich am 27. September bei einem gemeinsamen Besuch im Pflege- und Betreuungszentrum Wiener Neustadt ein Bild von
der modernen Einrichtung. Anschließend wurde im Rahmen eines Mediengesprächs zum Thema „Alltagsbegleitung
meets Erwachsenenschutz“ informiert.
„Es wurde ein Rahmenkonzept für ein neues Berufsbild entwickelt, weil wir in der Pflege und Betreuung ein
weiteres Berufsbild ergänzen wollen. Wir haben uns daher entschlossen, den sozialen Alltagsbegleiter zu schaffen“,
sagte die Landesrätin. „Der soziale Alltagsbetreuer soll die pflegenden Angehörigen entlasten und beispielsweise
stundenweise ins Haus kommen. Der soziale Alltagsbegleiter kann die Angehörigen aber auch bei Besorgungen
unterstützen“, meinte Schwarz. Es könne auch beim „Betreuten Wohnen“ einige Alltagsbegleiter eingesetzt
werden. „Dabei handelt es sich um eine Betreuung und keine Pflege, es geht aber auch darum, Betroffene zu motivieren“,
führte die Landesrätin aus und erinnerte an Hilfestellungen bei gemeinsamen Tätigkeiten wie Kochen
und Aufräumen der Wohnung. Wichtig sei auch, den Menschen zu helfen, soziale Kontakte zu knüpfen. „Die
Menschen werden immer älter, es gibt immer mehr Singlehaushalte, und deshalb braucht es immer mehr Begleitung“,
sagte sie. Unsere Alltagsbegleiter sollten auch zum neuen Erwachsenenschutzrecht informiert werden, der Alltagsbegleiter
müsse Informationen darüber geben können, so Schwarz.
Vizekanzler Brandstetter meinte, mit 1. Juli 2018 trete das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, aus „Sachwaltern“
würden dann „Erwachsenenvertreter“. „Aufgrund einer stark steigenden Anzahl an Sachwalterschaften, allein
von 2003 bis 2015 haben sich die Sachwalterschaften von ca. 30.000 auf rund 60.000 verdoppelt, war daher grundlegender
und dringender Änderungsbedarf gegeben“, informierte er. „Damit soll für jede Situation die bestmögliche
Lösung gefunden werden, um der betroffenen Person so lang wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln zu
ermöglichen“, sagte der Justizminister. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stelle den betroffenen Menschen in
den Mittelpunkt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu
erhalten. Die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen würde wesentlich gestärkt, so Brandstetter.
Alltagsbegleiter sollen Menschen, die Hilfe benötigen, unterstützen. Die Unterstützung durch Alltagsbegleiter
stellt eine Alternative zur 24-Stunden-Betreuung dar. Die Alltagsbegleiter sollen die Betroffenen im Alltag unterstützen,
etwa beim Einkaufen oder bei Behördenwegen. Darüber hinaus können sie Ansprechpartner und Gesellschafter
in der Freizeit sein. Das Bundesland Niederösterreich hat mit den Alltagsbegleitern dafür ein neues Berufsbild
entwickelt und befindet sich aktuell in den Vorbereitungen für die Ausbildungskurse. Diese neuartige Betreuungsform
soll über verschiedene Trägerorganisationen angeboten werden.
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