Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner Sitzung von 5. Oktober Empfehlungen zur Rückgabe
von Objekten aus der Albertina, dem Belvedere und aus dem Heeresgeschichtlichen Museum.
Wien (bka) - Bereits in seiner Sitzung vom 3. Juli 2014 hatte der Kunstrückgabebeirat die Rückgabe
einer Miniatur aus der Albertina an die Rechtsnachfolger nach Käthe Kellner empfohlen. Durch die Erhebungen
der Kommission für Provenienzforschung konnte nun festgestellt werden, dass auch das Gemälde "Der
Kutscherstreit" von Michael Neder aus dem Eigentum von Käthe Kellner stammt. Käthe Kellner wurde
nach dem "Anschluss" Österreichs als Jüdin verfolgt und am 12. Mai 1942 aus Wien nach Izbica
deportiert. Noch im Jahr 1938 gab Käthe Kellner in ihrer Vermögensanmeldung das Gemälde "Der
Kutscherstreit" an, welches am 4. Mai 1950 von der Österreichischen Galerie aus dem Kunsthandel erworben
wurde. Der Beirat sah daher als erwiesen, dass das Gemälde Käthe Kellner entzogen wurde, weshalb der
Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 Kunstrückgabegesetz erfüllt ist.
Ebenfalls für eine Rückgabe empfohlen wurde das Blatt "Hirtenscene" von Gerhard Janssen aus
dem Eigentum des Malers Rudolf Hirschenhauser. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung seiner Flucht verkaufte Rudolf
Hirschenhauser das Blatt am 29. März 1939 um RM 30,-an die Albertina, im August 1939 flüchtete er nach
Großbritannien. Da die Veräußerung offensichtlich im engen Zusammenhang mit der Verfolgung stand,
empfahl auch hier der Beirat eine Rückgabe gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Kunstrückgabegesetz.
Weiters empfahl der Beirat die Rückgabe eines Triptychons aus dem Heeresgeschichtlichen Museum. Geza Rado,
der von den Nationalsozialisten als Jude verfolgt wurde, verkaufte es dem Museum im September 1939. Er verstarb
am 22. Dezember 1941 in Wien, seine Ehefrau Pauline Rado wurde deportiert. Ihr Sterbedatum ist nicht bekannt. Diese
Empfehlung richtet sich an den für das Heeresgeschichtliche Museum zuständigen Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport.
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