Mahrer: Berufsbildungsabkommen mit Südtirol

 

erstellt am
05. 10. 17
13:00 MEZ

Abkommen zur Erweiterung der wechselseitigen Anerkennung von berufsbildenden Abschlüssen unterzeichnet
Wien (bmwfw) - Das von Wirtschaftsminister Harald Mahrer und dem Südtiroler Bildungslandesrat Philipp Achammer am 4. Oktober unterzeichnete Abkommen ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Die Anerkennung und transparente Bewertung von Abschlüssen innerhalb Europas sowie im weiteren internationalen Kontext ermöglicht es Unternehmen die beruflichen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter richtig einzuordnen. Beschäftigte können zudem ihre erworbenen Bildungsabschlüsse für sich besser nutzbar machen.

Zwischen Österreich und Südtirol besteht in diesem Bereich bereits eine langjährige Zusammenarbeit. Aufgrund des 1999 zwischen Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) geschlossenen Berufsbildungsabkommens sind aktuell 77 österreichische und Südtiroler Lehrabschlussprüfungen automatisch wechselseitig anerkannt.

Modernisierungen und Neuordnungen machen eine Adaptierung erforderlich. Aus diesem Anlass wurden 2016 und 2017 umfangreiche Vergleichsarbeiten durchgeführt und hierbei auch Meisterprüfungen sowie die Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung miteinbezogen. Nach Abschluss der Arbeiten haben Wirtschaftsminister Mahrer und der zuständige Südtiroler Bildungslandesrat Philipp Achammer nun eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die Gleichhaltung von insgesamt 130 Lehrabschlussprüfungszeugnissen, davon 53 neue bzw. neu geordnete Lehrberufe, 32 Meisterprüfungen sowie die Unternehmerprüfung als auch die Ausbilderprüfung. Die innerstaatliche Umsetzung erfolgt sowohl in Österreich als auch in Südtirol aufgrund von Verordnungen, die in Österreich planmäßig gemeinsam mit dem kommenden österreichischen Lehrberufspaket im kommenden Frühjahr 2018 formell erlassen werden.

Die Verwaltungsvereinbarung ergänzt die in jedem Fall und für jeden Beruf mögliche individuelle Gleichwertigkeitsprüfung und schafft für die Betroffenen Rechtssicherheit, welche Abschlüsse als gleichwertig anzusehen sind. Damit erleichtert und beschleunigt sie auch die Verfahren für österreichische Staatsbürger, die sich in Südtirol in einem reglementierten Beruf selbständig machen möchten, aber nicht alle Voraussetzungen laut EU-Qualifikationsrichtlinie erfüllen. Wer in Südtirol ein reglementiertes Gewerbe ausüben kann, darf dies auch in allen anderen Regionen Italiens.

 

 

 

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