Fokus auf Einbindung und Selbstbestimmung
Innsbruck (lk) - Das „Gesetz über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
am gesellschaftlichen Leben“ – kurz: Tiroler Teilhabegesetz – ging in die Begutachtung. Diese Novelle ersetzt das
Tiroler Rehabilitationsgesetz aus dem Jahre 1983, das den Fokus auf die Rehabilitation legte und dem ein medizinisches
Verständnis von Behinderung zugrunde lag. „Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen verlagerte sich das Augenmerk auf Einbindung und Selbstbestimmung. Das Tiroler Teilhabegesetz
trägt diesem Motto – ‚Nothing about us without us‘ Rechnung“, betont Soziallandesrätin Christine Baur.
Erster Schritt bei der Entstehung des Tiroler Teilhabegesetzes war ein Transparenzprozess, im Zuge dessen das Land
Tirol gemeinsam mit den Behinderteneinrichtungen und den Menschen mit Behinderungen für alle Betroffenen gültige
Standards und schlussendlich eine einheitliche Tarifgestaltung entwickelte. „Als zweiten Schritt wurden Menschen
mit Behinderungen eingeladen, im Rahmen des ‚Forumtheaters‘ selbst ihre Wünsche und Anregungen bezüglich
des Gesetzes zu formulieren. Für diese Vorgehensweise im Gesetzwerdungsprozess wurde das Land Tirol mit dem
Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet“, berichtet LRin Baur. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses
sowie die Stellungnahmen von Monitoringausschuss, Behindertenbeirat und ArgeSODIT wurden in das neue Gesetz eingearbeitet.
Eckpunkte des Tiroler Teilhabegesetzes
„Die Inhalt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen findet schon im Titel des Gesetzes
seinen Niederschlag: Das neue Gesetz soll die Teilhabe der Menschen von Behinderungen an der Gesellschaft unterstützen
und fördern“, berichtet LRin Baur. Auch in den Zielbestimmungen ist die volle, wirksame und gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben festgeschrieben und soll damit den Maßstab
für alle Leistungen nach dem neuen Gesetz bilden. Durch einen Abbau von Barrieren – sei es in der Außensicht,
aber auch im alltäglichen Leben – sollen Menschen mit Behinderungen ihre Möglichkeiten der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben in gleichwertiger Weise wie Menschen ohne Behinderungen wahrnehmen.
Eine wichtige Forderung der UN-Konvention ist die Partizipation – die Einbindung der Menschen mit Behinderungen
bei der Weiterentwicklung, Veränderung oder Anpassung von Leistungen. Diese wird durch die im Gesetz erstmals
vorgesehene NutzerInnenvertretung gestärkt. Auch das persönliche Budget, das mit der Novelle ermöglicht
wird, fördert die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen.
Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen
„Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen. Damit haben Menschen mit
Behinderungen noch mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld und dem Wohnen in stationären
Einrichtungen“, informiert LRin Baur. Zudem wurden mit dem Ziel, mehr Menschen am Arbeitsmarkt zu integrieren,
Voraussetzungen für verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Integration geschaffen.
Als ein wichtiges Anliegen wurde im Rahmen des Forumtheaters die Beratung von Menschen mit Behinderung identifiziert.
Diese soll nun an den Bezirksverwaltungsbehörden verbessert werden. In dieser Hinsicht ist auch eine Peer-Beratung
geplant, im Zuge derer Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen beraten.
Das Tiroler Teilhabegesetz ging am 2. Oktober in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 31. Oktober
2017.
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