Verfassungsdienst prüft rechtliche Details – Entscheidung der Kommission "nicht nachvollziehbar"
Paks/Wien (bka) - Bundeskanzler Christian Kern lässt derzeit von Juristen des Bundeskanzleramts eine
Klage gegen die Erweiterung des ungarischen Atomkraftwerks Paks prüfen. Grund dafür ist die aktuelle
Entscheidung der Europäischen Kommission, in der die Kommission die staatliche Finanzierung des Kraftwerks
durch den ungarischen Staat für zulässig erklärt.
"Ich lehne den Ausbau des Atomkraftwerks Paks strikt ab. Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch
energiepolitisch und wirtschaftlich macht dieser Ausbau keinen Sinn", erklärte Bundeskanzler Kern am
13. Oktober. "Selbst die EU-Kommission kommt in ihrer Einschätzung zu dem Schluss, dass ein Ausbau dieses
Atomkraftwerks ohne massive staatliche Subventionen niemals wirtschaftlich wäre", so Kern weiter.
Die Entscheidung der Kommission ist bereits auf ihrer Homepage verfügbar, wurde jedoch bisher noch nicht offiziell
im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach geltendem EU-Recht hat Österreich nach der Veröffentlichung
im Amtsblatt zwei Monate Zeit, um eine allfällige Klage vor dem Europäischen Gericht einzubringen.
Österreich setzt sich bereits seit Jahrzehnten gegen die Nutzung von Atomenergie in Europa und insbesondere
auch gegen den Bau und Betrieb von grenznahen Atomkraftwerken ein. Dementsprechend hat die Republik auch gegen
den Bau des britischen Kraftwerkes Hinkley Point Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht und
wird auch weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um diese hochriskante und unwirtschaftliche Form
der Energiegewinnung in Europa zurückzudrängen.
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