Kontrollen werden aus sicherheitspolitischen Gründen weitere sechs Monate durchgeführt
Luxemburg/Wien (bmi) - "Aufgrund der angespannten Sicherheitslage sowie bestehender Defizite beim Schutz
der EU-Außengrenzen und illegaler Sekundärmigration sind Kontrollen an unseren Grenzen weiterhin erforderlich",
sagte Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka am 13. Oktober am Rande des Innenministerrats in Luxemburg.
In einem Schreiben, welches unter anderem an EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos gegangen ist, wird erläutert,
warum österreichische Grenzkontrollen auch in den kommenden Monaten durchgeführt werden müssen.
"Österreich ist nach wie vor mit einer hohen Zahl an unregistrierten Asylwerbern konfrontiert. Die Binnenmigration
ist noch immer zu hoch", so Sobotka.
"Gemeinsam mit anderen Partnern in Europa habe ich erreicht, dass es in der EU-Kommission zu einem Umdenken
in der Frage von Binnengrenzkontrollen gekommen ist. Die jetzt vorgeschlagene Ausdehnung von Fristen ist wesentlich,
um der realen Bedrohungslage gerecht zu werden", so Sobotka. Wichtig sei aber, dass die Entscheidung über
Binnengrenzkontrollen weiter auf nationaler Ebene getroffen werden müsse.
"Von unkontrollierter illegaler Migration gehen ernsthafte Gefahren für die Öffentliche Sicherheit
und Ordnung aus. Vor diesem Hintergrund sind Kontrollen an den Binnengrenzen aus migrations- und sicherheitspolitischen
Gründen derzeit unerlässlich", so der Innenminister weiter.
"Einige europäische Mitgliedsstaaten haben dramatische terroristische Anschläge erlebt. Die Sicherheitslage
im gemeinsamen europäischen Raum ist nach wie vor angespannt", sagte der Innenminister. Daher müsse
man Präventionsmaßnahmen setzen. "Das Erkennen der Reisebewegungen von Rückkehrern und potenziellen
Jihad Kämpfern spielt dabei eine entscheidende Rolle."
Die Binnengrenzkontrollen sollen wie bisher auf ein für die Sicherheit unbedingt erforderliches Maß
beschränkt werden. Obwohl nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten ist, dass sich die Lage kurzfristig
signifikant ändert, versicherte der Innenminister, dass er das grundsätzliche Bestreben, zu einem Raum
ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zurückzukehren, ausdrücklich unterstützt. Sobotka sei diesbezüglich
im ständigen Austausch mit der EU-Kommission und betroffenen Staaten.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit sicherstellen
Beim Innenministerrat in Luxemburg begrüßte Sobotka die Schaffung der Möglichkeit einer zeitlichen
Ausdehnung von Binnengrenzkontrollen, jedoch sei das Prozedere zu aufwändig und zeitintensiv und die Entscheidung
über Grenzkontrollen müsse eine nationale bleiben.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt, zeitlich befristete Kontrollen von bis zu sechs Monaten an den europäischen
Binnengrenzen durchzuführen, sofern außergewöhnliche Umstände bestehen, die die öffentliche
Ordnung und innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft gefährden. Die Innenminister haben die Europäische
Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten im Falle eines solchen Maßnahmenvollzugs darüber zu informieren.
Auch Deutschland, Schweden, Norwegen und Dänemark werden an Binnengrenzkontrollen festhalten. Österreich
hat beim vergangenen EU-Innenministerrat am 14. September 2017 in Brüssel gemeinsam mit Deutschland, Frankreich,
Dänemark und Norwegen einen Initiativvorschlag zur Änderung der Fristen im Schengener Grenzkodex (SGK)
vorgelegt. Daraufhin hat die Europäische Kommission am 27. September 2017 vorgeschlagen, die bestehenden Regularien
für eine vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen anzupassen. Der Vorschlag beinhaltet
die Möglichkeit, Binnengrenzkontrollen, statt wie bisher sechs Monate, für ein Jahr durchzuführen.
In Ausnahmezuständen soll es laut Vorschlag der Europäischen Kommission möglich sein, Kontrollen
an den Binnengrenzen für zwei zusätzliche Jahre (also insgesamt drei Jahre) durchzuführen.
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