Sozialminister begrüßt VfGH-Entscheid zu Bank-Austria-Pensionstransfer
Wien (bmask) - Die neu geschaffene Rechtslage für den Pensionstransfer der Bank-Austria-MitarbeiterInnen
in das staatliche Pensionssystem ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis
vom 12. Oktober bestätigt. "Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit in unserem Pensionssystem.
Wir haben hier eine klare und faire Regelung geschaffen, die sicherstellt, dass alle Unternehmen, die Pensionsbeiträge
zahlen, gleich behandelt werden", betont Sozialminister Alois Stöger die Zielsetzung der ASVG-Änderung,
die die Bank Austria zur Zahlung von rund 800 Millionen Euro verpflichtet. Erst durch diese neue Gesetzeslage wurde
die Übertragung der rund 3.000 MitarbeiterInnen ins staatliche Pensionssystem - trotz laufendem Dienstverhältnis
- ermöglicht.
"Der VfGH hat heute bestätigt, dass sich eine Bank nicht auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
sanieren kann. Genau das war unser Ziel", so Stöger, der will, dass die Mittel aus dem Pensionstransfer
unmittelbar den Versicherten zugutekommen: "Das ist Geld der Pensionsversicherung. Daher ist für mich
ganz klar, dass es für die Versicherten eingesetzt wird -zur Förderung der Rehabilitation vor Pension
und vor allem zur Prävention psychischer Erkrankungen."
Die Pensionen werden heute auch im Nationalrat thematisiert. Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung über
die geplante Pensionsanpassung. "Mit unserem Pensionssystem sichern wir die Lebensgrundlage für ein Viertel
der Bevölkerung und gibt allen die Sicherheit, sich auch im Alter leisten zu können, was man zum Leben
benötigt", erklärt Stöger. Mit einer Anhebung um 2,2 Prozent sollen vor allem Pensionen bis
zu 1.500 Euro von der diesjährigen Anpassung profitieren. "Wir wollen die Pensionen anheben, die von
der Teuerung besonders betroffen sind. Damit setzt heute auch der Nationalrat einen weiteren Schritt zu mehr Gerechtigkeit
für unsere Pensionistinnen und Pensionisten", so Stöger weiter. a
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