Maßgebliche Verbesserung bei der Förderung von Blindenführhunden sowie bei
Zuwendungen für Signal- und Servicehunde
Wien (bmask) - Assistenzhunde erfüllen die unterschiedlichsten Aufgaben für Menschen mit Behinderungen.
Wenn Blindenführhunde für die berufliche Inklusion erforderlich sind, wurden bislang Kosten von bis zu
21.500 Euro übernommen. Diese Förderung wird jetzt auf insgesamt rund 30.000 Euro erhöht. Daneben
wird erstmals auch eine Förderung für Signal- und Servicehunde, die im beruflichen Zusammenhang benötigt
werden, in Höhe von 10.000 Euro geschaffen. "Damit schaffen wir weitere Verbesserungen für Menschen
mit Behinderungen im Berufsleben und für ihre gesellschaftliche Teilhabe", erklärt Sozialminister
Alois Stöger die Zielsetzung der neuen Richtlinien für Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds.
Weiters hat Minister Stöger eine Änderung der Förderrichtlinien auch im nicht-beruflichen Kontext
in Auftrag gegeben, die demnächst dem Bundesbehindertenbeirat übermittelt wird. Neben dem Entfall der
Berücksichtigung des PartnerInneneinkommens sollen in Zukunft auch aus dem Unterstützungsfonds Assistenzhunde
gefördert werden können und weitere Erleichterungen beim Zugang für Leistungen aus dem Unterstützungsfonds
bei sozialen Notlagen erfolgen. So sollen die Einkommensgrenzen erhöht und jährlich automatisch angepasst
werden und Anträge auf Förderungen - etwa für den Einbau von Treppenliften oder Fahrzeugumbauten
- auch nach bereits erfolgter Umsetzung eingebracht werden können. "Durch diese Änderungen verringern
wir den bürokratischen Aufwand für Menschen mit Behinderungen und können einen größeren
Personenkreis noch unkomplizierter und zielgerechter in sozialen Notlagen unterstützen", so Stöger.
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