Finanzminister trifft Aufsichtsrätinnen der BMF Beteiligungsgesellschaften
Wien (bmf) - „Mit Oktober erhöhen wir die Frauenquote in den Aufsichtsräten der Beteiligungen
des Finanzressorts auf mindestens 50 Prozent“, erklärte Finanzminister Hans Jörg Schelling am 11. Oktober
beim Empfang seiner Aufsichtsrätinnen in der Johannesgasse Anfang dieser Woche. „Wir haben uns dafür
entschieden, die Frauenquote mehr als nur zu erfüllen“, betonte Schelling. „Wir haben 14 Aufsichtsratsfunktionen
mit Frauen neu besetzt. Dort, wo das Finanzministerium Entsendungen in den Aufsichtsrat vornehmen kann, übererfüllen
wir die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 30 Prozent deutlich. Unsere Quote bei den Aufsichtsrätinnen liegt
bei rund 58 Prozent“, freute sich der Finanzminister über die zahlreichen hochqualifizierten Top-Frauen in
Führungspositionen.
33 der 57 BMF Vertreterinnen und Vertreter in den Beteiligungsgesellschaften des Bundesministeriums für Finanzen
sind nunmehr Frauen. Unter anderem bei der Buchhaltungsagentur des Bundes, der Bundesbeschaffung GmbH, der Bundesrechenzentrum
GmbH sowie der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Nominiert bzw. entsendet werden sowohl externe
Vertreterinnen als auch weibliche Führungskräfte innerhalb des Finanzressorts.
Laut dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) vom Juni 2017 sind ab 1. Jänner
2018 börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtet, im Aufsichtsrat
einen Anteil von mindestens 30 Prozent für beide Geschlechter umzusetzen. Darüber hinaus hat sich die
Bundesregierung mittels Ministerratsbeschluss bereits im März 2011 verpflichtet, in mehrheitlichen Bundesbeteiligungen
die Frauenquote am Bundesanteil im jeweiligen Aufsichtsgremium bis 31. Dezember 2018 auf 35 Prozent anzuheben.
„Der Pool, aus dem wir Kandidatinnen für unsere Besetzungen auswählen können, ist immer noch nicht
groß genug. Nach wie vor gibt es mehr Männer, die Führungsverantwortung tragen. Daran müssen
wir arbeiten. Bis dahin halte ich gesetzliche Quoten für durchwegs sinnvoll. Sie erzeugen den notwendigen
Druck, den es offenbar noch braucht“, stellte Schelling abschließend klar.
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