LHStv.in Schaunig: Neue Arbeitnehmerförderung mit höheren Auszahlungsbeträgen
und höheren Einkommensgrenzen
Klagenfurt (lpd) - Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte, für Lehrlinge, für Alleinverdienende,
für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Öffi-Nutzer: Grundlegend überarbeitete Richtlinien
zur Arbeitnehmerförderung treten 2018 in Kraft. „Mit der Anpassung und Überarbeitung der Pendlerpauschale
möchten wir die Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser unterstützen und den positiven
Trend am Kärntner Arbeitsmarkt weiter stärken“, sagte Arbeitnehmerreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am
11. Oktober bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt.
Konkret werden die Zuschüsse für Pendlerinnen und Pendler um bis zu fünfzig Prozent erhöht,
bei einer gleichzeitigen Anhebung der Einkommensgrenze um zehn Prozent. Fahrtkostenzuschüsse können bis
zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro bzw. einem Monatseinkommen von 2.200 Euro beantragt werden und sind darunter
gestaffelt. „Vor allem bei niedrigen Einkommen erhöht sich der Auszahlungsbetrag signifikant“, betonte Schaunig.
Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz kann der Fahrtkostenzuschuss nun bis zu 550 Euro jährlich betragen. Lehrlinge
erhalten künftig bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke eine Förderung, Teilzeitbeschäftigte
können bereits ab 2 Pendlertagen den Zuschuss beantragen. Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
werden bis zu einem Einkommen von 16.500 Euro zu 100 Prozent gefördert (ab 2 Zonen).
AK-Präsident Günther Goach betonte, dass es sich bei den Fahrtkostenzuschüssen um eine sozialpolitische,
nie um eine verkehrspolitische Maßnahme handle und belegte die wichtige Förderung mit Zahlen: „Bis Ende
September 2017 wurden 7.861 Anträge positiv erledigt und 1,2 Millionen ausgezahlt. Anträge können
noch bis 31. Oktober gestellt werden. Wir erwarten bis Jahresende über 10.000 Anträge.“ Goach sieht die
Fahrtkostenzuschüsse als eine notwendige Stärkung des ländlichen Raumes: „Die Fahrtkostenzuschüsse
sind in Kärnten besonders wichtig, da Arbeitnehmer oft aus den Landgemeinden weite Strecken an ihren Arbeitsplatz
fahren müssen.“ Die Arbeiterkammer habe sich als serviceorientierte und bürokratieflache Administration
bei der Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse bewiesen: „Wir beraten persönlich, bieten aber auch eine
Online-Antragstellung an. Diese wird immer stärker nachgefragt: Waren es 2015 erst knapp 15 Prozent der Anträge,
die online gestellt wurden, liegen wir heuer bereits bei 26 Prozent.“
Beiratsvorsitzende Hochstetter-Lackner bedankte sich bei allen Mitgliedern des Beirates und Finanzreferentin Schaunig
für die konstruktiven Verhandlungen: „Auch wenn sich das Land in einer herausfordernden finanziellen Lage
befindet, konnten gute Lösungen für Berufspendler erreicht werden. Besonders auch für Frauen in
Teilzeit: Wer zwei Tage pendelt, erhält ein Drittel, wer drei Tage pendelt, erhält zwei Drittel des Fahrtkostenzuschusses.“
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