Seit einigen Tagen ist die Diskussion um ein zu beschließendes Inklusionspaket aufgeflammt,
welches am 12. Oktober im Nationalrat beschlossen werden könnte
Wien (bmask) - "Österreich hat 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ratifiziert", erinnert Christina Wurzinger, Vorsitzende des unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, "und hat sich somit zur Umsetzung dieses
völkerrechtlichen Vertrages verpflichtet."
Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention werden vom Monitoringausschuss begrüßt, da im nächsten
Jahr in Österreich mit den Vorarbeiten zur nächsten Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen
begonnen werden muss.
Das im Parlament derzeit in Verhandlung befindliche Inklusionspaket umfasst Maßnahmen zur Steigerung der
Mittel im Beschäftigungsbereich von Menschen mit Behinderungen, Stärkung der Rechte im Gleichstellungsbereich
sowie eine völlige Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zum Monitoringausschuss.
"Wir erkennen im Inklusionspaket den Versuch der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen einen Schritt näher zu kommen", so die Vorsitzende abschließend. "Das Inklusionspaket
würde einen Fortschritt im Bereich Inklusion am Arbeitsmarkt, bei der Rechtsdurchsetzung sowie beim völkerrechtlich
gebotenen Monitoring bedeuten."
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