Landes-FlüchtlingsreferentInnenkonferenz in Hall in Tirol
Hall/Innsbruck (lk) - Am 20. Oktober war Tirol Gastgeber der Landes-Flüchtlings- referentInnenkonferenz:
Im Parkhotel in Hall kamen die für Flüchtlingsfragen zuständigen LandesrätInnen unter dem Vorsitz
der Tiroler Soziallandesrätin Christine Baur zusammen, um sich über aktuelle Fragen zur Versorgung der
geflüchteten Menschen und Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Grundversorgung auszutauschen. „Es wurde
ein weiter Bogen über die vielschichtigen Themen im Flüchtlingsbereich gespannt“, berichtet LRin Baur.
Fragen zur Unterkunft, über die Betreuung, das Asylverfahren und die Integration – vor allem in den Arbeitsmarkt
– standen auf der Agenda der FlüchtlingsreferentInnen.
Besonders schutzbedürftig: Junge geflüchtete Menschen und Frauen mit Fluchthintergrund
Ein Fokus wurde bei der FlüchtlingsreferentInnenkonferenz auf besonders schutzbedürftige Gruppen
von geflüchteten Menschen gelegt: Junge und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) einerseits
und Frauen mit Fluchthintergrund andererseits.
„Gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedürfen einer besonderen, intensiven Betreuung.
Sowohl bei den Landeskinder- und JugendhilfereferentInnenkonferenzen als auch bei den Landeshauptleutekonferenzen
wurden der erhöhte Betreuungsbedarf betont und eine entsprechende Erhöhung der Tagsätze gefordert“,
berichtet LRin Baur.
Auch Frauen mit Fluchtgeschichte benötigen spezielle Hilfs- und Unterstützungsangebote. „Der Anteil an
Frauen auf der Flucht beträgt rund 40 Prozent. Neben der Flucht vor Unterdrückung, politischer sowie
religiöser Verfolgung müssen Frauen auch aufgrund von systematischer Vergewaltigung als Kriegsstrategie,
Bedrohung durch Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder Witwenverbrennung und anderer frauenspezifischer
Fluchtgründe ihre Heimat verlassen. Sowohl auf ihren Fluchtwegen als auch in den Aufnahmeländern sind
flüchtende und oft traumatisierte Frauen wiederum besonderen Gefahren wie sexueller Gewalt, Ausbeutung, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit und geschlechtsspezifischer Diskriminierung ausgesetzt“, beschreibt LRin Baur die Situation von Frauen
auf der Flucht. Die Landes-FlüchtlingsreferentInnen fordern daher die Einführung von Resettlement- und
Relocationprogrammen unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und Mädchen. Gleichzeitig sei ein erhöhter
Tagsatz für die spezielle Betreuung von Frauen und Mädchen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt
und Diskriminierung geworden sind, zu prüfen sowie ein Gewaltschutzkonzept in Grundversorgungseinrichtungen
zu entwickeln.
Integration von Anfang an und durchgängiger Integrationsprozess
Integrationsmaßnahmen in der Grundversorgung waren ein weiteres bestimmendes Thema bei der FlüchtlingsreferentInnenkonferenz.
Mit dem Inkrafttreten des Integrationsjahrgesetzes gelten neue Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen.
Dabei wird ein Augenmerk auf die Integration von Anfang an bzw. auf einen möglichst durchgängigen Integrationsprozess
gelegt. Die für Flüchtlingsfragen zuständigen LandesrätInnen tauschten erste Erfahrungen aus
und betonten einmal mehr die Bedeutung des Spracherwerbs und der Sprachförderung. „Bei einer raschen und bestmöglichen
gesellschaftlichen Integration und zur Förderung der Selbsterhaltungsfähigkeit ist der Erwerb der deutschen
Sprache das A und O. Es braucht daher Bildungsmaßnahmen – insbesondere Alphabetisierungs- und Deutschkurse
– in ausreichender Anzahl und Qualität für Asylwerberinnen und Asylwerber“, ist LRin Baur überzeugt.
Dies würde – gemeinsam mit dem Zugang zu Basisbildungsmaßnahmen und der Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss
nachzuholen – auch die Integration am Arbeitsmarkt wesentlich erleichtern.
„Gerade in den Mangelberufen verzeichnet die österreichische Wirtschaft eine hohe Zahl an nicht zu besetzenden
Stellen. Wir haben einen hohen Fachkräftemangel. Einige Länder fordern daher eine gesteuerte und kontrollierte
Öffnung des Arbeitsmarktes“, informiert LRin Baur. Auch die Altersbegrenzung bei Lehrstellenmangelberufen
für AsylwerberInnen solle von maximal 25 auf maximal 30 Jahre angehoben werden. Des Weiteren müssen auch
Barrieren bei der Berufsanerkennung (Nostrifizierungen) für hochqualifizierte Arbeitskräfte beseitigt
und die Beglaubigung bei StudentInnen erleichtert werden.
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