"Menschenhandel ist ein globales Problem und kennt keine Grenzen. Österreich ist
Transit- und Zielland international agierender Netzwerke"
Wien (bmi) - Die häufigsten Fälle des Menschenhandels in Österreich sind sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung
(Bettelei) und Kinderhandel. Insbesondere Opfer sexueller Ausbeutung kommen teils aus Konflikt-und Krisensituationen.
"Besonders in Krisenzeiten wird Profit aus der Hilflosigkeit anderer Menschen geschlagen", sagte Sobotka
anlässlich des diesjährigen EU-Anti-Menschenhandelstages am 20. Oktober. Speziell Frauen und Kinder seien
gefährdet. Internationale Zusammenarbeit und intensive Kooperationen mit den Herkunftsländern seien daher
besonders wichtig. Das Innenministerium unterstützt unter anderem Aktivitäten der Europäischen Union
sowie von internationalen Organisationen wie der Vereinten Nationen und ist aktiver Partner der österreichischen
"Taskforce Menschenhandel", die sich in den drei Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz
für die Umsetzung von Aktionsplänen zur Bekämpfung des Menschenhandels engagiert.
Im letzten Jahr wurden bereits mehrere europaweite sowie nationale Schwerpunktaktionen durchgeführt. Seit
Errichtung des Büros für internationale Ermittlungsverfahren (JOO) verzeichnet das Bundeskriminalamt
zunehmend operative Erfolge. "Die Arbeit des Ermittlungsbüros ist sehr wichtig für den Erfolg der
Schwerpunktaktionen", sagte Sobotka.
Die Operation "Sèqíng" (chinesisch für Erotik, Pornographie) ist eine beispielhafte
Kooperation zwischen Europol und chinesischen Behörden unter österreichischer operativer Führung,
bei der 2016 führende Mitglieder des chinesischen Menschenhändlerrings festgenommen wurden. Über
150 Frauen wurden aus China nach Österreich gelockt und zur Prostitution gezwungen. Aufgrund des Anstiegs
chinesischer Asylwerberinnen in der Prostitution in mehreren Bundesländern wurden Strukturermittlungen und
proaktive Ermittlungsmaßnahmen wegen Verdacht des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung gestartet. Nach
drei Schwerpunktaktionen konnten sechs Festnahmen durchgeführt, sowie gefälschte Dokumente und Barmittel
im Wert von 30.000 Euro sichergestellt werden.
"Wir sind dafür verantwortlich, dass Täter bestraft, und Opfer geschützt werden", sagte
Sobotka. Das Innenministerium legt großen Wert auf umfassende Schutzmaßnahmen, Unterbringung und Versorgung
der Opfer. Während der Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten Opfer des Menschenhandels einen Aufenthaltstitel
in Österreich. Auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz wurde diesbezüglich geändert. Seither
besteht Arbeitserlaubnis für Opfer des Menschenhandels.
Identifizierung von Menschenhandelsopfern nach wie vor schwierig
"Die Gesetzeslage zur Strafverfolgung ist grundsätzlich gut, leider geht Menschenhandel und Schlepperei
aber oft Hand in Hand", sagte der Innenminister. Daher sei es besonders wichtig, mögliche Menschenhandelsopfer
bei der Ankunft in Europa zu identifizieren. Die Erkennung von Opfern sei nach wie vor schwierig, auch bei der
Selbstidentifikation, da sich viele Opfer nicht als solche sehen. Das Bundeskriminalamt legt daher einen Schwerpunkt
auf das Erkennen der Ausbeutung von Menschen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit der Opferschutzeinrichtung "LEFÖ/IBF".
Im Jahr 2016 wurden 300 Frauen von der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels betreut. Das Bundeskriminalamt
steht mit allen dort untergebrachten Opfern in Kontakt. Neben Schulungsmaßnahmen für die Exekutive zur
Sensibilisierung für die Erkennung von Opfern, werden auch Infokampagnen in Herkunftsländern unterstützt.
"Bei der Opferidentifizierung kann jede/r Einzelne einen Beitrag leisten", sagte Innenminister Sobotka.
Hierzulande bietet die "Meldestelle Menschenhandel" eine bundesweite polizeiliche Hotline, wo Hinweise
rund um die Uhr mitgeteilt werden können.
Menschenhandels-Hotline im Bundeskriminalamt:
Hinweise zu Menschenhandel per Telefon unter +43 677 61 34 34 34
oder menschenhandel@bmi.gv.at
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