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FMA hebt die Emittenten-Compliance- |
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erstellt am |
Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) will die Emittenten- Compliance-Verordnung
2007 (ECV) mit Ablauf des Jahres 2017 ersatzlos aufheben. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde am 20. Oktober
zur Begutachtung versandt. Die ECV hat seit 2001 die gesetzlichen Regelungen gegen Marktmissbrauch beim Handel
mit börsennotierten Wertpapieren präzisiert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen
dargelegt. Da die gesetzlichen Regelungen in der Zwischenzeit präziser ausgestaltet wurden, sich eine entsprechend
gelebte Rechtspraxis entwickelt hat und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities
and Markets Authority) umfangreiche Guidance-Instrumente zu dieser europarechtlichen Materie veröffentlicht
hat, ist die FMA nach eingehender Evaluierung der ECV 2007 zu dem Schluss gekommen, dass zur regulatorischen Vereinfachung
künftig auf diese verzichtet werden kann. |
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