Nur mehr fünf Parteien im Nationalrat
Wien (pk) - Es war knapp und bis zuletzt mit großer Unsicherheit behaftet, nun steht es aber fest:
Im neu gewählten Nationalrat sind nach Auszählung aller Briefwahl- und Wahlkartenstimmen fünf Parteien
vertreten. Die Grünen haben es nicht geschafft, die 4%-Hürde zu überspringen. Gestern gab Innenminister
Wolfgang Sobotka das vorläufige Endergebnis der Nationalratswahl 2017, inklusive Wahlkarten-Stimmen, bekannt.
Demnach sind die Mandate in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (GP) folgendermaßen verteilt: Die ÖVP erhält
62 Mandate (+ 15 gegenüber 2013), den zweiten Platz hat sich die SPÖ mit 52 Mandaten (-/+ 0) gesichert,
auf den dritten Platz folgt die FPÖ mit 51 Sitzen (+ 11). Viertstärkste Kraft sind nunmehr die NEOS mit
10 Abgeordneten (+ 1), gefolgt von der neu im Nationalrat vertretenen Liste Pilz mit 8 Mandaten.
Konstituierende Sitzung am 9. November
Die konstituierende Sitzung findet am 9. November 2017 um 10.00 Uhr statt, die XXVI. Gesetzgebungsperiode wird
offiziell von Bundespräsident Alexander Van der Bellen einberufen. Laut Bundes-Verfassungsgesetz muss die
Sitzung innerhalb von dreißig Tagen nach der Wahl stattfinden. Bis dahin ist der "alte" Nationalrat
noch im Amt, dieser könnte noch zu Plenarsitzungen zusammentreten, sollte dies erforderlich sein – etwa bei
besonderen Ereignissen wie Naturkatastrophen.
Bei der konstituierenden Sitzung werden auch die NationalratspräsidentInnen gewählt. Es ist parlamentarische
Usance, dass die mandatsstärkste Partei den Nationalratspräsidenten bzw. die Nationalratspräsidentin
stellt und die StellvertreterInnen (Zweite/r bzw. Dritte/r NationalratspräsidentIn)von der zweit- und drittstärksten
Fraktion kommen. Laut Geschäftsordnung steht es den Abgeordneten jedoch völlig frei, wen sie aus ihrer
Mitte in das Nationalratspräsidium wählen.
Bei der konstituierenden Sitzung steht auch die Wahl der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen auf der Tagesordnung.
Sollte bis dahin eine Einigung über Anzahl und Größe der Ausschüsse vorliegen, dann könnten
auch diese bereits gewählt werden. Fix vorgeschrieben sind nur einige Ausschüsse, wie etwa der Hauptausschuss,
der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss oder der Budgetausschuss.
Dass es während der Gesetzgebungsperiode nicht zu mehr als den fünf Klubs kommt, dafür sorgt die
Neufassung des §7 Geschäftsordnungsgesetz. Demnach ist der Zusammenschluss zu einem Klub nur mehr am
Beginn der Gesetzgebungsperiode möglich, eine Neugründung während der GP ist jedoch nicht mehr zulässig.
Die Klubs müssen sich bis spätestens einen Monat nach der ersten Nationalratssitzung formieren. Pro wahlwerbender
Partei darf nur mehr ein Klub gebildet werden. Die Mindestzahl für einen Klub beträgt fünf Abgeordnete.
An den Klubstatus sind zahlreiche parlamentarische Rechte und die Klubförderung gebunden.
Im Vorfeld der Konstituierung sind aber noch etliche Fragen zu klären. Ein wichtiger Stichtag ist der 31.
Oktober: An diesem Tag gibt die Bundeswahlbehörde offiziell das endgültige Ergebnis der Wahl bekannt.
Innerhalb von 48 Stunden müssen sich WahlwerberInnen, die auf mehreren Wahlvorschlägen gewählt wurden,
dann entscheiden, welches Mandat (Landes- oder Bundesmandat) sie annehmen. Davon hängt ab, wer für sie
nachrückt. Trifft der bzw. die Doppelgewählte keine fristgerechte Entscheidung, entscheidet die Bundeswahlbehörde.
Letzte Präsidialkonferenz der XXV. GP am 3. November
Die letzte Präsidialkonferenz der XXV. Gesetzgebungsperiode in der bisherigen Zusammensetzung ist für
den 3. November vorgesehen, um unter anderem den Ablauf der Sitzung oder die Sitzplätze im Plenarsaal für
die einzelnen Klubs zu beraten.
Der neu gewählte Nationalrat tagt nun die nächsten drei Jahre im Ausweichquartier in der Hofburg.
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