Wirtschaftskammer erreicht weitere Klarstellung im Sinne der Betriebe
Wien (pwk) - Mit dem neuen Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, welches per 1. Juli in Kraft getreten ist,
konnte ein Meilenstein in Sachen Rechtssicherheit für Selbständige erreicht werden. Nach langen, zähen
Verhandlungen hatte die WKÖ ja erreicht, dass mit dem Gesetz die Abgrenzung von Selbstständigkeit und
Unselbstständigkeit klarer und transparenter erfolgt. Damit wurde auch die teils existentielle Gefährdung
für Betriebe durch hohe Sozialversicherungs-Nachzahlungen eingedämmt.
Jetzt gibt es dazu eine weitere Nachbesserung, wie Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der
Wirtschaftskammer Österreich, am 17. Oktober erläuterte: „Der Hauptverband der Sozialversicherungen hat
heute präzisiert, dass das Gesetz nicht erst für zukünftige Fälle anzuwenden ist, sondern schon
für vergangene Beitragszeiträume. Mit anderen Worten: Das Gesetz schafft ab sofort Klarheit für
die betroffenen Betriebe. Damit hat die WKÖ mit Unterstützung von HV-Chef Alexander Biach eine wesentliche
Erleichterung für die Betriebe durchsetzen können“. Nach der Auslegung des BMASK wäre das Gesetz
erst für zukünftige Fälle anzuwenden, das heißt, über die nächsten Jahre ohne tatsächliche
Wirkung gewesen.
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