Gleitsmann: Präzisierung bei der Abgrenzung
von Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit

 

erstellt am
18. 10. 17
13:00 MEZ

Wirtschaftskammer erreicht weitere Klarstellung im Sinne der Betriebe
Wien (pwk) - Mit dem neuen Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, welches per 1. Juli in Kraft getreten ist, konnte ein Meilenstein in Sachen Rechtssicherheit für Selbständige erreicht werden. Nach langen, zähen Verhandlungen hatte die WKÖ ja erreicht, dass mit dem Gesetz die Abgrenzung von Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit klarer und transparenter erfolgt. Damit wurde auch die teils existentielle Gefährdung für Betriebe durch hohe Sozialversicherungs-Nachzahlungen eingedämmt.

Jetzt gibt es dazu eine weitere Nachbesserung, wie Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, am 17. Oktober erläuterte: „Der Hauptverband der Sozialversicherungen hat heute präzisiert, dass das Gesetz nicht erst für zukünftige Fälle anzuwenden ist, sondern schon für vergangene Beitragszeiträume. Mit anderen Worten: Das Gesetz schafft ab sofort Klarheit für die betroffenen Betriebe. Damit hat die WKÖ mit Unterstützung von HV-Chef Alexander Biach eine wesentliche Erleichterung für die Betriebe durchsetzen können“. Nach der Auslegung des BMASK wäre das Gesetz erst für zukünftige Fälle anzuwenden, das heißt, über die nächsten Jahre ohne tatsächliche Wirkung gewesen.

 

 

 

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