Verbot der Bestpreisklauseln durch
den Verfassungsgerichtshof bestätigt

 

erstellt am
18. 10. 17
13:00 MEZ

WKÖ-Nocker-Schwarzenbacher: „Triumph des Unternehmertums – Souveränität der Hoteliers ein für alle Mal abgesichert“
Wien (pwk) - „Das ist ein Triumph des Unternehmertums über das Diktat der Großplattformen“, begrüßt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), in dem die Anfechtung des Verbotes von Bestpreisklauseln durch Internetplattformen abgelehnt wird.

Damit hat das Höchstgericht auch die hohe legistische Qualität der gesetzlichen Regelung bestätigt. Zwei große Buchungsplattformen hatten das am 1. Jänner 2017 in Kraft getretene Verbot vor dem Höchstgericht bekämpft.

Österreich als Vorreiter und Eisbrecher
„Damit ist die Souveränität der Hoteliers über ihre Preisbildung ein für alle Mal abgesichert. Eine Kooperation auf Augenhöhe ist nun Standard“, zeigt sich die oberste Branchensprecherin erfreut.

Der jahrelange, konsequente und intensive Einsatz der Wirtschaftskammer hatte letztendlich im vergangenen Jahr zum Verbot der sogenannten „Ratenparität“ geführt. Österreich war in dieser Hinsicht Vorreiter und Eisbrecher in ganz Europa, zahlreiche andere Staaten folgen jetzt diesem Beispiel.

„Auch bei der heute beginnenden Generalversammlung des Europäischen Dachverbandes für Hotels, Restaurants und Cafés (HOTREC) in Antwerpen wird das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von den nationalen Verbänden mit großer Genugtuung aufgenommen. Dies ist eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft“, so Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKO.

 

 

 

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