Wien (statistik austria) - Die Inflationsrate für September 2017 belief sich nach Berechnungen von Statistik
Austria auf 2,4% (August +2,1%). Hauptverantwortlich für diesen Anstieg war ein verstärkter Preisauftrieb
insbesondere bei Nahrungsmitteln, Treibstoffen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Beherbergungsdienstleistungen.
Die Ausgaben für Freizeit und Kultur erwiesen sich als Hauptpreistreiber, gefolgt von jenen für Nahrungsmittel
und alkoholfreie Getränke.
Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) lag für den Monat September bei 103,6. Gegenüber
dem Vormonat August stieg das durchschnittliche Preisniveau um 1,0%.
Ohne Ausgaben für Freizeit und Kultur hätte die Inflation 2,0% betragen
In der Ausgabengruppe Freizeit und Kultur stiegen die Preise im Jahresvergleich durchschnittlich um 3,5% (Einfluss:
+0,39 Prozentpunkte). Geräte für Audiovision, Fotografie und EDV kosteten insgesamt um 6,7% mehr (Einfluss:
+0,08 Prozentpunkte), Freizeit- und Kulturdienstleistungen insgesamt um 1,8% (Einfluss: +0,08 Prozentpunkte). Zeitungen
und Zeitschriften, deren Preise im August im Jahresabstand noch um 4,1% gestiegen waren, verteuerten sich im September
um 9,9%. Für Pauschalreisen erhöhten sich die Preise durchschnittlich um 3,1% und für Pflanzen um
6,8%.
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke verzeichneten einen durchschnittlichen Preisschub von 3,1% (Einfluss:
+0,37 Prozentpunkte). Nahrungsmittel alleine verteuerten sich ebenfalls um durchschnittlich 3,1% (Einfluss: +0,33
Prozentpunkte), deutlich mehr als im August (+2,6%; Einfluss: +0,27 Prozentpunkte). Starke Dynamik zeigten insbesondere
die Preise für Fleisch (September +2,1%, August 1,5%) und Obst (September +1,1%, August -1,3%). Für Milch,
Käse und Eier stiegen die Preise um insgesamt 5,3%, für Öle und Fette um 19,5% (Butter +44,6%),
für Fisch um 10,5%, für Brot und Getreideerzeugnisse um 1,6% und für Gemüse um 0,5%. Alkoholfreie
Getränke kosteten insgesamt um 2,8% mehr (August +1,7%) – dazu trugen überwiegend höhere Kaffeepreise
bei (September +6,8%, August +3,4%).
Wohnung, Wasser, Energie verteuerten sich um durchschnittlich 1,8% (Einfluss: +0,36 Prozentpunkte). Wohnungsmieten
stiegen um 4,3% (Einfluss: +0,22 Prozentpunkte), die Instandhaltung von Wohnungen wurde um durchschnittlich 2,0%
teurer (Einfluss: +0,13 Prozentpunkte). Die um 5,5% verbilligten Strompreise beeinflussten die Preisentwicklung
der gesamten Haushaltsenergie merklich (insgesamt -1,3%; Gas -1,3%, Fernwärme +1,2%, feste Brennstoffe +1,6%,
Heizöl +8,7%).
Die Preise für Verkehrsausgaben stiegen um durchschnittlich 2,7% (Einfluss: +0,36 Prozentpunkte). Hauptverantwortlich
dafür waren Treibstoffe, die im September insgesamt um 5,1% (Einfluss: +0,18 Prozentpunkte) mehr kosteten
(August +4,0%; Einfluss: +0,14 Prozentpunkte). Flugtickets ins Ausland verteuerten sich um 16,9% (Einfluss: +0,07
Prozentpunkte), für Reparaturen privater Verkehrsmittel zahlte man um 2,0% mehr.
Restaurants und Hotels verzeichneten um durchschnittlich 3,2% höhere Preise (Einfluss: +0,35 Prozentpunkte),
wofür teurere Bewirtungsdienstleistungen (insgesamt +3,0%; Einfluss: +0,30 Prozentpunkte) ausschlaggebend
waren. Beherbergungsdienstleistungen kosteten im September um 3,4% mehr (Einfluss: +0,05 Prozentpunkte); im August
hatte die Jahresveränderungsrate noch +1,7% betragen.
Die Ausgaben für Nachrichtenübermittlung verbilligten sich um durchschnittlich 2,7% (Einfluss: -0,06
Prozentpunkte). Hauptverantwortlich dafür waren Telefon- und Telefaxdienste (insgesamt -3,4%).
Inflation September 2017 gegenüber August 2017: +1,0%
Als Hauptpreistreiber im Monatsabstand erwiesen sich die Ausgaben für Bekleidung und Schuhe (durchschnittlich
+22,0%; Einfluss: +0,91 Prozentpunkte). Ausschlaggebend dafür waren das Ende der Sommerschlussverkäufe
und das Eintreffen der Herbst/Winterkollektion. Insgesamt verteuerten sich Bekleidungsartikel durch diese Effekte
gegenüber August 2017 um 25,9% und Schuhe um 14,2%.
Hauptpreisdämpfer im Monatsabstand waren die Ausgaben für Freizeit und Kultur (durchschnittlich -1,3%;
Einfluss: -0,16 Prozentpunkte). Saisonbedingt billigere Pauschalreisen (insgesamt -10,4%) waren dafür ausschlaggebend.
Teuerung laut harmonisiertem Verbraucherpreisindex im September 2017: +2,6%
Der Indexstand des auf europäischer Ebene harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI 2015) lag im September
bei 103,93. Die harmonisierte Inflationsrate betrug +2,6% (August +2,1%); die Differenz zum VPI von +0,2 Prozentpunkten
beruht auf Gewichtungsunterschieden zwischen VPI und HVPI (siehe methodische Informationen). Deutliche Teuerungen
für Restaurants und Hotels sowie starke Preisanstiege bei Flugtickets ins Ausland (jeweils höhere Gewichtsanteile
im HVPI als im VPI) erhöhten den HVPI markant gegenüber dem VPI. Höhere Preise für Treibstoffe
(höhere Gewichtsanteile im HVPI als im VPI) ließen den HVPI zusätzlich gegenüber dem VPI ansteigen.
Gestiegene Kosten für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen, Mieten sowie für Versicherungsdienstleistungen
(jeweils geringere Gewichtungsanteile im HVPI als im VPI) verminderten hingegen den HVPI gegenüber dem VPI.
Inflation für täglichen und wöchentlichen Einkauf deutlich höher als jene des VPI
Das Preisniveau des Mikrowarenkorbs, der überwiegend Nahrungsmittel, aber auch Tageszeitungen und den
Kaffee im Kaffeehaus enthält und den täglichen Einkauf widerspiegelt, erhöhte sich im Jahresabstand
um 5,3% (August +4,1%). Das Preisniveau des Miniwarenkorbs, der einen wöchentlichen Einkauf abbildet und neben
Nahrungsmitteln und Dienstleistungen auch Treibstoffe enthält, stieg im Jahresabstand um 3,6% (August +3,0%).
Methodische Informationen, Definitionen
Für den VPI wird seit Jänner 2016 eine neue Indexperiode mit
dem Basisjahr 2015 veröffentlicht. Jede Indexreihe wird mit dem Basisjahr bezeichnet, d. h. die durchschnittliche
Jahresmesszahl des neuen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) wird für das Basisjahr 2015 auf 100,0 normiert.
Der HVPI wird seit Jänner 2016 ebenfalls auf Basis 2015 veröffentlicht.
Als Inflationsrate wird die durchschnittliche Preisentwicklung im Zwölfmonatsabstand
bezeichnet.
Einfluss = Veränderungsrate x Gewicht der betreffenden Position (vereinfachte
Darstellung).
Der Basiseffekt ist ein statistisches Phänomen und betrifft den Einfluss
des vergleichbaren Bezugszeitpunktes (Basis) auf die aktuelle Preisentwicklung. Der Basiseffekt spielt insbesondere
bei der Interpretation der Veränderungsraten zum Vorjahr eine Rolle. Die Höhe der Teuerungsrate eines
bestimmten Monats hängt nicht nur von der aktuellen Preisentwicklung ab, sondern auch vom Preisniveau des
Vorjahres. Gab es in der vergleichbaren Vorjahresperiode einen (vorübergehenden) starken Preisanstieg, so
wird die aktuelle Teuerungsrate tendenziell niedriger, gegebenenfalls auch rückläufig ausfallen. Selbst
bei unveränderter Preisentwicklung im aktuellen Monat gegenüber dem Vormonat kann die zugehörige
Teuerungsrate aufgrund des statistischen Basiseffektes variieren.
Unterschiede VPI/HVPI: 1) Gewichtungsunterschiede aufgrund der EU-Verordnung Nr.
1114/2010: Seit Jänner 2012 müssen für den HVPI aus Vergleichsgründen die Daten der Konsumrechnung
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Gewichtung verwendet werden. Dadurch erhielten beispielsweise im HVPI
"Bekleidung und Schuhe" ein deutlich höheres Gewicht als im VPI, Pauschalreisen hingegen ein deutlich
niedrigeres. 2) Gewichtungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Konzepte: Eigentümergenutztes Wohnen und
die motorbezogene Versicherungssteuer sind nur im VPI enthalten. Im HVPI sind Ausgaben für Eigentumswohnungen/Häuser
nicht enthalten, die Instandhaltung von Wohnungen ist im HVPI deshalb geringer gewichtet als im VPI. Die Ausgaben
ausländischer Touristinnen und Touristen sind nur im HVPI enthalten. Deshalb sind Treibstoffe, Flugtickets,
Bewirtungs- und Beherbergungsdienstleistungen im HVPI höher gewichtet als im VPI. Bei Versicherungsdienstleistungen
werden sowohl im HVPI als auch im VPI die von den Haushalten gezahlten Brutto-Prämien für die monatliche
Preismessung herangezogen. In der VPI-Gewichtung sind Versicherungsdienstleistungen mit dem Brutto-Anteil berücksichtigt,
im HVPI-Gewichtungsschema abzüglich der Schadenszahlungen der Versicherungen an die privaten Haushalte (Netto-Konzept).
Saisonale Produkte: Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 330/2009 wird für Saisonprodukte
wie Obst, Gemüse, Fisch, Bekleidung und Schuhe die Preisentwicklung in den außersaisonalen Zeiträumen
mithilfe der durchschnittlichen Preisentwicklung aller Produkte bzw. der restlichen Saisonprodukte derselben Produktgruppe
geschätzt. Die Anwendung dieser Methoden ist für den HVPI verpflichtend, für den VPI wird aus Konsistenzgründen
analog vorgegangen.
ECOICOP: Die ECOICOP 5-Steller liegen auch für den HVPI-CT auf Basis 2015=100
rückwirkend ab 12/2014 vor. Weiters wurden in der Eurostat-Datenbank die ECOICOP 5-Steller für den HVPI
auf Basis 2015 = 100 rückwirkend ab 12/2012 publiziert. Die weitere Ergänzung zurück bis 12/2005
wird mit einer der nächsten Publikationen erfolgen.
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