Creditreform Privatinsolvenzstatistik, 1. bis 3. Quartal 2017 auf niedrigstem Stand seit 2006
Wien (creditreform) - Die Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das 1. bis 3. Quartal
2017 zeigen einen weiteren Rückgang bei der Anzahl an Insolvenzen von Privatpersonen um rund 20% auf 5.653
Verfahren. Weniger Insolvenzen gab es nur im Jahr 2006. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren
ist hierbei um 22,6% auf 4.796 Verfahren gesunken, die mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzanträge
haben sich auf 857 Verfahren eingependelt. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbständigkeit
und der falsche Umgang mit Geld. Die Durchschnittsverschuldung liegt laut Schuldnerberatern bei ca. 70.000 Euro.
Bundesländervergleich: 8 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet
Ein Bundesländer-Vergleich zeigt den stärksten Rückgang in Oberösterreich(-24,7%), in Vorarlberg
(-22,8%) und im Burgenland (-21,3%). 38% aller Privatinsolvenzen finden in Wien statt. Die Bundeshauptstadt ist
auch Spitzenreiter bei der absoluten Zahl an Insolvenzen (2.155 Fällen), ebenso bei der relativen Insolvenzbetroffenheit:
Mit fast 16 von 10.000 erwachsenen Wienern ist die Insolvenzgefährdung der Einwohner der Bundeshauptstadt
doppelt so hoch wie für den Durchschnittsösterreicher. Österreichweit wurden 8 von 10.000 Erwachsenen
zahlungsunfähig.
Conclusio 1. bis 3. Quartal 2017 – Ausblick Gesamtjahr 2017
Alle warten nun auf den 1.11.2017, das Datum an dem das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft tritt. Unter bestimmten
Voraussetzungen können sich dann Schuldner binnen fünf Jahren ohne einen Cent Rückzahlung aller
Schulden entledigen. Seit Bekanntwerden dieses neuen Gesetzes im Frühjahr sind die Insolvenzeröffnungsanträge
kontinuierlich zurückgegangen. Aber Vorsicht, es gibt keinen Automatismus für diese kostenlose Entschuldung.
Schuldner müssen – auch wenn sie über kein pfändbares Vermögen verfügen – den Gläubigern
einen angemessenen Zahlungsplan anbieten. Angemessen ist dieser, wenn man die Einkommenschancen der kommenden fünf
Jahre bemisst und anhand dieser eine realistische Quote anbietet. Bemüht sich der Schuldner nicht nachweislich
um einen (Vollzeit-)Job, begeht er eine so genannte Obliegenheits-verletzung und das Verfahren ist einzustellen.
Das Gericht und der bestellte Treuhänder werden dies im Interesse der Gläubiger mindestens einmal im
Jahr streng kontrollieren und sich vom Schuldner Rechenschaft ablegen lassen. So sollen redliche, unverschuldet
in die Misere geratene Personen von jenen unterschieden werden, die zumindest grob fahrlässig oder gar selbst
verschuldet die Schulden verursacht haben und sich um eine Rückzahlung nicht entsprechend bemühen. Eine
bewußte Gläubigerschädigung soll dadurch verhindert werden.
Die wahrscheinlich ab dem 4. Quartal stark zunehmenden Insolvenzanträge werden erst im kommenden Jahr wieder
zu mehr Privatinsolvenzverfahrenen führen. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich dann die Zahl der Insolvenzen
auf 15.000 Verfahren verdoppelt.
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