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Startschuss für Privatkonkurs Neu |
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erstellt am |
Ab 1. November gilt der neue Privatkonkurs ohne Mindestquote; ermöglicht
zahlreichen KlientInnen der Schuldenberatungen einen Neustart; auch Änderungen für laufende Verfahren. Erleichterungen auch für laufende Verfahren Privatkonkurse, die noch länger als fünf Jahre dauern würden, können zudem frühzeitig beendet werden. „Für betroffene Menschen bedeutet das eine große Erleichterung, die schon jetzt in den Schuldenberatungen bemerkbar ist“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. „Neben all den organisatorischen und rechtlichen Veränderungen, die mit dieser erfreulichen Gesetzesänderung einhergehen, spüren wir in der Schuldenberatung eine Veränderung am deutlichsten: Wir können Menschen eine Perspektive anbieten – egal wie hoch die Schulden sind und auch wenn nur ein geringes Einkommen vorliegt“ Fachzeitschrift zum Privatkonkurs Neu |
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Weitere Informationen: |
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