LHStv.in Beate Prettner legt am Freitag dem Regierungskollegium den Kabeg-Nettogebarungsabgang
2018 vor
Klagenfurt (lpd) - Der Zuschuss für die Kabeg und ihre fünf Landesspitäler wird im kommenden
Jahr mit 254,37 Millionen Euro festgesetzt. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 3,5 Prozent.
„Diese Obergrenze werde ich dem Regierungskollegium in der Sitzung am Freitag vorlegen“, gab Gesundheitsreferentin
LHStv.in Beate Prettner am 25. Oktober bekannt.
In dem Betrag von 254,37 Millionen Euro ist der Beitrag des Landes zu den Kosten der - im Juli beschlossenen -
Anpassung der Pflegegehälter (Besoldung der Gesundheits- und Pflegeberufe der Kabeg) in Höhe von vier
Millionen Euro enthalten. Die für die Gehaltssteigerung weiters nötigen zehn Millionen Euro sind von
der Kabeg selbst aufzubringen.
Im Wesentlichen wird das einerseits durch Überstundenreduktion aufgrund von Mehrpersonal passieren, andererseits
durch erwartete Mehrerlöse durch Effizienzsteigerung und Wirtschaftsentwicklung.
Die Kabeg sei angehalten, weiterhin alle Synergie- und Rationalisierungspotenziale zu nutzen, um die hohe Qualität
der Gesundheitsversorgung in den Landeskrankenanstalten sicherzustellen bzw. auszubauen. „Der Fortschritt der modernen
Medizin, neue Erkenntnisse, innovative Therapieangebote, die Weiterentwicklung von medizinischen Geräten –
das alles stellt den Gesundheitsbereich vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen. Kärnten ist dafür
aber gewappnet“, sagte Prettner.
Sie verwies u. a. auf jenes Investitionspaket, das bis 2022 Investitionen in Höhe von 261 Millionen Euro vorsieht.
Zu diesen 261 Millionen Euro würden weitere 60 Millionen Euro seitens der AUVA für die Neugestaltung
des UKH am Klinikum-Areal kommen, so die Gesundheitsreferentin.
Laufend investiert wird auch in die geistlichen und privaten Krankenhäuser. „Wir sind mit der Umsetzung des
RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) voll und ganz auf Schiene. Durch konsequente Ausnutzung von Synergien
und eine kluge Leistungsangebotsabstimmung haben wir einerseits eingespart, andererseits das Angebot für die
Patienten erweitert – und damit alle Krankenhaus-Standorte für die Zukunft gesichert“, betonte Prettner. „Gesundheitspolitik
bedeutet für mich die Verpflichtung zu Fairness und Gerechtigkeit: Es ist unsere Aufgabe, allen Kärntnern,
gleichgültig wie alt sie sind, wie viel sie verdienen oder aus welcher gesellschaftlichen Schicht sie kommen,
die beste medizinische Versorgung zu garantieren. Der Nettogebarungsabgang ist ein wesentlicher Beitrag zu dieser
Garantie.“
In diesem Zusammenhang thematisierte Prettner das in Betracht kommende Budgetprovisorium 2018 (aufgrund der Landtagswahl):
„Der Beschluss des Nettogebarungsabgangs ist auch in einer Zeit, in der kein Budgetbeschluss für das Land
Kärnten zustande kommt, dringend erforderlich. Durch einen fehlenden Landtagsbeschluss zum Nettogebarungsabgang
dürften nämlich nur monatliche Ausgaben in der Höhe eines Zwölftes des vorangehenden Voranschlags
vollzogen werden.“ Ein entsprechender Landtagsbeschluss sei daher noch im heurigen Jahr unabdingbar.
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