Bundesrat mehrheitlich für Beschränkungen
 von Bankomatgebühren

 

erstellt am
27. 10. 17
13:00 MEZ

Stöger: Banken sind gefordert, unabhängige Anbieter in ihre Regelungen einzubeziehen
Wien (pk) - Wie bereits im Nationalrat, so fand auch im Bundesrat eine Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes, welche die Einhebung von Bankomatgebühren beschränkt, am 25. Oktober eine breite Mehrheit. Die BefürworterInnen unterstrichen dabei die Notwendigkeit, vor allem für den ländlichen Raum die Geldbehebung ohne Zusatzkosten sicherzustellen. Dem standen Bedenken gegenüber, die österreichischen Banken würden im Wettbewerb benachteiligt.

In Zukunft sollen Banken nur dann Entgelte für einzelne Geldabhebungen mit einer von ihnen ausgegebenen Bankomatkarte einheben dürfen, wenn den KundInnen als Alternative auch ein Zahlungskonto mit einem Pauschalentgelt angeboten wird, das beliebig viele Bargeldbehebungen erlaubt. Eine freie Wahl zwischen den beiden Tarifen muss dabei möglich sein. Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die KundInnen von der Zahlung jener Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien. Die Gesetzesnovelle soll am 13. Jänner 2018 in Kraft treten. Weiterhin skeptisch gegenüber der Regelung ist die ÖVP, während SPÖ, FPÖ und Grüne sich für die Begrenzung der Bankomatgebühren aussprachen. Sozialminister Alois Stöger sprach von einer Marktregulierung, die sicherstellen soll, dass BankkundInnen weiterhin ohne Zusatzkosten zu ihrem Geld kommen.

Kritisch zu der geplanten Regelung äußerte sich Andreas Pum (V/N). Hier gehe es um eine Frage des freien Wettbewerbs. Spielregeln seien zweifellos notwendig, was aber hier stattfinde, sei ein nicht gerechtfertigter Eingriff und ein Wettbewerbsnachteil für österreichische Banken, meinte er. Auf diese Weise schaffe man kein unternehmensfreundliches Klima. Auch Banken müssten unternehmerisch denken und auf einem globalen Markt konkurrenzfähig bleiben, sagte Pum. Letztlich erreiche man auf diese Weise nur, dass die Kontoführungsgebühren für alle steigen.

Für Bargeldbebungen dürfen den BankkundInnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, betonte Bundesrat Reinhard Todt (S/W). Hier gehe es vor allem um Personen, die kleine Beträge beheben wollen und nur beschränkten Zugang zu Bankomaten haben, etwa im ländlichen Raum. Grundsätzlich sei es eine sehr moderate Regelung, die darauf abzielt, dass die Kontogebühren auch die Kosten von Bargeldbehebungen abdecken. Einen Wettbewerbsnachteil der Banken könne er darin nicht erkennen.

Auch Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) sah keine übermäßige Belastung der Banken durch die vorgesehene Regelung. Angesichts des Rückgangs von Bankfilialen in den letzten Jahren sei es notwendig, darauf zu achten, dass zumindest ein Angebot an Bankomaten ohne Zusatzkosten bestehen bleibt. Das sei nicht zuletzt für den ländlichen Raum eine wichtige Forderung. Mühlwerth stellt in diesem Zusammenhang auch fest, dass eine völlige Abschaffung des Bargelds nicht wünschenswert sei.

David Stögmüller (G/O) wies ebenfalls darauf hin, dass gerade im ländlichen Raum des Angebot an Banken begrenzt sei. Seine Fraktion stimme der Regelung zwar zu, obwohl sie ihr nicht weit genug gehe. Bankomaten, die Gebühren einheben, müssten deutlich gekennzeichnet und in weiterer Folge Bankomatgebühren grundsätzlich verboten werden, forderte er. Die vorgesehene Regelung berge zudem die Gefahr, dass die Kosten über höhere Pauschalgebühren an die KundInnen weitergegeben werden. Er sehe auch die Gefahr, dass unabhängige Anbieter ihre Kosten an die österreichischen Banken weitergeben und damit zu Nutznießern der Regelung werden. Daher müsse man genau beobachten, wie sich das Gesetz auswirke.

Die Regelung ziele auf eine Marktregulierung ab, die sicherstellen soll, dass der Wettbewerb an der richtigen Stelle stattfindet und KundInnen von Banken weiterhin gebührenfrei zu ihrem Geld kommen, erklärte Sozialminister Alois Stöger. Derzeit gebe es ein gut funktionierendes Übereinkommen der Banken, um den Ausgleich der Kosten für Bankomaten untereinander zu regeln. Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass in Zukunft auch Drittanbieter in diese Regelung einbezogen werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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