Bundesrat bestätigt auch Ausweitung auf Krankenanstalten und unterstreicht Bedeutung der
Freiwilligenarbeit für Österreich
Wien (pk) – Für Freiwillige kommt es mit einer Anpassung des Freiwilligengesetzes und des Familienlastenausgleichsgesetzes
zu einer Verbesserung. Für die entsprechende Novellierung gab der Bundesrat einhellig grünes Licht. Wie
bereits die Nationalratsabgeordneten lobten auch die BundesrätInnen aller Fraktionen den Einsatz und die Leistung
der Freiwilligen. Konkret ermöglicht die Anpassung TeilnehmerInnen, das Freiwillige Sozialjahr in Krankenanstalten
zu absolvieren. Außerdem wird dadurch der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland stärker gefördert.
Für Personen, die ein Freiwilliges Jahr absolvieren, gelten hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe
nun die gleichen Regelungen wie für Zivil- und Präsenzdiener.
Bundesrat lobt Einsatz der Freiwilligen
Die Verlängerung der Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten strich Renate Anderl (S/W) an der Gesetzesänderung
positiv hervor. Zudem könne das Freiwillige Jahr nun auch in Krankenanstalten absolviert werden. Insbesondere
für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland sei die Novellierung besonders wichtig, da dieser oft
nur mit familiärer Unterstützung möglich sei und es damit zu einer Erleichterung komme. Dem schloss
sich auch Sonja Ledl-Rossmann (V/T) an, die in der Erhöhung der Mittel für den Gedenkdienst einen wichtigen
Schritt für Österreich sah. Ledl-Rossmann, die ihre frühere Bundesratspräsidentschaft dem Thema
Pflege gewidmet hat, zeigte sich besonders erfreut darüber, dass das Freiwillige Sozialjahr nun in Krankenanstalten
absolviert werden kann und dies in manchen Institutionen mit einer Krankenpflegeausbildung einhergeht.
Angesichts der für sie geringen Entlohnung der Freiwilligen ist laut Rosa Ecker (F/O) sei die Leistung der
TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr besonders hervorzuheben. Ihren Einsatz würden sie vor allem unternehmen,
um für Menschen zu sorgen, sich selbst besser einschätzen zu lernen und sich beruflich zu orientieren.
Die Erfahrungen, die die jungen Menschen dabei sammeln, würden ihnen ein Leben lang erhalten bleiben. Die
Wichtigkeit der Erfahrungen für das weitere Leben der TeilnehmerInnen unterstrich auch David Stögmüller
(G/O). Vor allem die Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes würde mit der Fortzahlung der Familienbeihilfe
eine wichtige Lücke schließen.
Stöger: Gedenkdiener sind Botschafter eines modernen Österreich
Mit der Novellierung komme es zu einer Sicherung des Freiwilligeneinsatzes mit wenig Mitteln, betonte Sozialminister
Alois Stöger. Die Basisfinanzierung des Gedenkdienstes würde die Arbeit der TeilnehmerInnen sichern,
um weiter "Botschafter eines modernen Österreich" sein zu können. Außerdem strich der
Minister die Erweiterung der Familienbeihilfe und die Ausweitung des Freiwilligen Sozialjahrs auf Krankenanstalten
positiv hervor.
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