Wien: Sicherheitsmaßnahmen im
 öffentlichen Raum für drei Standorte

 

erstellt am
27. 10. 17
13:00 MEZ

Wien (rk) - Wien zählt zu den sichersten Städten der Welt. Aufgrund der Terrorvorfälle in Europa wurden generell in Städten die Sicherheitsmaßnahmen erhöht, Sicherheitskonzepte überarbeitet und angepasst. Für Österreich und auch Wien gilt eine "abstrakte" Gefährdungslage. Seit Anfang des Jahres beschäftigt sich ein Arbeitskreis, bestehend aus VertreterInnen der Landespolizeidirektion Wien und der Stadt Wien, mit der Frage baulicher Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Konkret geht es um Maßnahmen zur Reduktion des Risikos so genannter Rammangriffe mit z.B. LKW.

Nach Dringlichkeit der Einschätzung und Zuordnung der „Sicherheitslage“ für bestimmte Plätze und Straßenabschnitte seitens der Landespolizeidirektion Wien, setzt die Stadt Wien nun an drei Standorten konkrete Maßnahmen um. Diese werden unter Berücksichtigung der Ausschreibungsvorgaben und notwendigen Abstimmungsprozesse im Vorfeld zur EU-Ratspräsidentschaft im Laufe des Frühjahrs 2018 umgesetzt. Begonnen wird mit dem Rathausplatz.

Rathausplatz
Der Rathausplatz ist einer der am stärksten frequentierten Plätze der Stadt, auf dem jedes Jahr der Christkindlmarkt, diverse Volksfeste und im Sommer das Filmfestival stattfinden.

Kärntnerstraße
Die Kärntner Straße ist eine der wichtigsten Tourismusmagneten und Einkaufsstraßen der Stadt und wird täglich von zehntausenden Menschen besucht.

Mariahilfer Straße
Die Mariahilfer Straße wird an Einkaufsamstagen von bis zu 100.000 Menschen besucht und ist eine der zentralen Einkaufsstraßen Wiens.

Landespolizeipräsident Wien Gerhard Pürstl zur Bedrohungslage in Wien: „Wir gehen weiterhin von einer erhöhten abstrakten Gefährdung aus. Alle Sicherheitsmaßnahmen sollen zur bestmöglichen Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung und der Besucherinnen und Besucher dieser Stadt getroffen werden und dies in enger Abstimmung zwischen der Stadt Wien und der Wiener Polizei. Bei allen Maßnahmen, die gesetzt werden, gilt es auch zu beachten, dass das öffentliche Leben nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt werden darf.“

Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou: „Wien zu schützen bedeutet, die sicherheits- behördlichen Vorgaben für die Standorte Rathausplatz, Kärntner Straße und Mariahilfer Straße selbstverständlich so rasch wie möglich umzusetzen. Es geht dabei um Sofortmaßnahmen, die von der Polizei für Rammangriffe als besonders dringlich eingestuft werden. Für Neuplanungen und Neugestaltungen öffentlicher Plätze und Straßen erarbeiten wir ab sofort neue Lösungen, wie Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe von Anfang an in die Planungen einfließen können. Ziel ist, die Maßnahmen effektiv, alltagstauglich aber auch stadtbildverträglich zu gestalten.“

Folgende Abläufe sind bei allen sicherheitsbehördlichen Projekten seitens der Wiener Polizei und der Stadt Wien zu berücksichtigen:

I) Dreigliedriger Prozess
1. Einschätzung der Bedrohungslage durch LPD
• abstrakte oder konkrete Gefahrenlage
• mögliche Fahrzeugart bzw. Fahrtrichtung
• Erreichbare Geschwindigkeit

2. Festlegung des erforderlichen Schutzniveaus (LPD und Magistrat der Stadt Wien)
• Grundsätzliche Festlegung erforderlicher temporärer Maßnahmen
• Grundsätzliche Festlegung der dauernd zu sichernden Zufahrten
• Art und Widerstandsklassen temporärer Barrieren
• Widerstandsklassen von Pollern oder anderen baulichen Hindernissen

3. Festlegungen zur Erreichung des Schutzniveaus (LPD und Magistrat der Stadt Wien)
• Technische Prüfung und Festlegung der Ausführungsart
• Inhalt von Bescheidauflagen festlegen (z.B. bei Veranstaltungen)
• Planung von Nachrüstungsmaßnahmen bei erkanntem Bedarf
• Einbindung in die Planungsphase bei Neugestaltung von Verkehrsflächen

II) Leitlinienprinzip
1. Die Maßnahme ist effektiv
Das erforderliche Schutzniveau wird erreicht
2. Die Maßnahme ist alltagstauglich
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens wird nicht wesentlich beeinträchtigt
3. Die Maßnahme erzeugt keine Angst
Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird gestärkt
4. Die Maßnahme ist stadtbildverträglich
Bei der Planung werden die standardisierten Planungsprozesse angewendet

 

 

 

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