E-Mail-Account, Social-Media-Profil, Daten in der Cloud: Ohne Vorsorge ist es für Hinterbliebene
schwer, auf Online-Konten von Verstorbenen zuzugreifen. Eine ISPA-Broschüre gibt Tipps.
Wien (ispa) - In einer digitalisierten Welt passiert Anteilnahme immer häufiger auch online. Etwa wenn
Freundinnen und Freunde von Verstorbenen auf deren Social-Media-Profilen Erinnerungen und Trauerbekundungen posten.
Doch was passiert eigentlich mit digitalen Daten und Konten, wenn jemand stirbt?
„Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, mit digitalen Nachlässen umzugehen: erhalten, löschen,
archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär des
Verbands der österreichischen Internet-Anbieter, Internet Service Providers Austria (ISPA). „Rechtlich sind
im Umgang mit Online-Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen. Im globalen Internet sehen sich Anbieter zudem
mit lokal unterschiedlichen Rechtslagen konfrontiert.“ Das Erbrecht ist in fast allen Staaten der Welt unterschiedlich.
Verkompliziert wird die Sache, wenn ein Todesfall mehrere Staaten betrifft, also z. B. eine verstorbene Person
in Österreich gelebt und einen E-Mail-Dienst eines US-amerikanischen Unternehmens genutzt hat.
Zu einer unklaren rechtlichen Situation kommt, dass sich nur wenige Nutzerinnen und Nutzer über dieses Thema
Gedanken machen. Laut einer aktuellen Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (Bitkom) in Deutschland haben nur 18 Prozent festgelegt, was mit Online-Konten nach ihrem Tod geschehen
soll.
Rechtzeitig Vorsorge treffen
Angesichts der in Österreich vergleichbaren Situation rät Schubert, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen:
„Ein bewusster und frühzeitiger Umgang mit diesem Thema ist empfehlenswert. Je konkreter man festlegt, was
mit Benutzerkonten und Daten nach seinem Ableben geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das später im
digitalen Raum verbleibende Bild.“ Schubert empfiehlt, eine möglichst vollständige Liste mit allen Profilen,
Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen, was mit ihren Profilen nach dem Tod passieren
soll. „Aktuell beobachten wir einen Trend zum sogenannten Gedenkzustand für Profile“, sagt Schubert. Bei Facebook
etwa heißt das: Das entsprechende Profil ist eingefroren und kann nicht mehr verändert werden. Befreundete
Nutzerinnen und Nutzer können aber Erinnerungen in die Chronik der verstorbenen Person posten.
Nicht zu vergessen: Online-Konten repräsentieren nicht selten reelle Werte. Etwa Accounts mit digital gekauften
Gütern oder Online-Wallets für digitale Währungen. Ein Grund mehr, Vorsorge zu treffen.
ISPA Broschüre informiert im Detail
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der Verstorbene keine
Vorkehrungen getroffen hat, gibt der Leitfaden „Digitaler Nachlass“. Die Broschüre wurde im Rahmen des EU-geförderten
Projekts Saferinternet.at von der ISPA herausgegeben und liegt nun bereits in der sechsten, aktualisierten Auflage
vor. Neben Tipps zur Vorsorge für Nutzerinnen und Nutzer bietet die Broschüre auch Hinterbliebenen wertvolle
Hilfestellungen zum Umgang mit den einzelnen Plattformen. Von Netzwerk zu Netzwerk bestehen nämlich wesentliche
Unterschiede, um beispielsweise ein Konto still zu legen oder auf Daten zugreifen zu können.
Der Leitfaden „Digitaler Nachlass“ steht auf der ISPA
Webseite zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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