Zwischenbericht zur Umsetzung der Haushaltsreform

 

erstellt am
06. 11. 17
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Umsetzung eines transparenten, flexiblen, kontrollierten und eigenverantwortlichen Landeshaushalts schreitet zügig voran – Kärnten nimmt im bundesweiten Vergleich Vorreiterrolle ein
Klagenfurt (lpd) - Im Rahmen des Regierungsprogramms 2013-2018 bekennt sich die Kärntner Regierungskoalition zu einer Haushaltsreform, entsprechend der bundesweiten Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, die neben der budgetären Konsolidierung ein modernes und transparentes Landeshaushaltsrecht schaffen soll. Aufgrund der großen Fortschritte des Projektes in Kärnten wird an einer Realisierung der Reform für 2019 festgehalten – ein Jahr vor der verpflichtenden bundesweiten Umsetzung 2020.

„Flexibilität, Eigenkontrolle, Verantwortung und Transparenz“, benennt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 5. November als Inhalte der Haushaltsreform und führt weiter aus: „Ausgehend von diesen Prämissen erarbeiten wir ein modernes Landeshaushaltsrecht, mit dem Schwerpunkt auf Wirkungs- und Ergebnisorientierung. Dazu haben wir derzeit mehrere Projekte in Ausarbeitung, wie zum Beispiel eine treffsicherere Budgetgliederung in Bereichs-, Global- und Detailbudgets. Dadurch statten wir die zukünftige Haushaltsführung mit mehr Spielraum, aber auch mit mehr Kontrolle aus.“

Parallel dazu wird an dem Thema einer neu konzipierten Finanzplanung, unterteilt in die mittelfristige Finanzplanung (vierjährig inklusive Strategiebericht) und die kurzfristige (einjährige) Voranschlagsplanung (bestehend aus Finanzierungs- und Ergebnisplanung), gearbeitet. Die einjährige Budgetierung soll im Ergebnis dadurch nicht mehr alleine ausgabenorientiert und ansatzgebunden, sondern dem Schwerpunkt entsprechend – wirkungsorientiert erfolgen.

Ebenfalls bereits in Ausarbeitung, als zentraler Baustein der Haushaltsreform, ist ein integriertes Voranschlags- und Rechnungssystem, das die Stärken von Kameralistik und Doppik vereint, um den besonderen Anforderungen eines öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens, also durchgängiger Kontrolle in der Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, entsprechen zu können. In technischer Hinsicht wird es zu einer Einführung der Anlagenbuchhaltung mit SAP beziehungsweise der Einführung eines neuen Anlagebuchs kommen.

„Die Umsetzung der Haushaltsreform schreitet zügig voran, weshalb wir noch dieses Jahr eine Novellierung der Landesverfassung, die den sich ändernden Rahmenbedingungen entspricht, zur Diskussion und zur Beschlussfassung dem Kärntner Landtag vorlegen wollen. Die weiteren Projektschritte sehen die Vorbereitung und Schulung für die Einführung der Wirkungsorientierung sowie die Einführung der neuen Budgetgliederung und Budgetstruktur vor, anhand derer der weitere Planungsprozess starten kann“, erklärt Schaunig.

 

 

 

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