Angelobung der Abgeordneten, Wahl der NationalratspräsidentInnen mit Debatte
Wien (pk) - Der Bundespräsident hat die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats
am Donnerstag, dem 9. November um 10.00 Uhr einberufen. Damit beginnt auch gleichzeitig die ordentliche Tagung
2017/2018 der XXVI. Gesetzgebungsperiode. Geleitet wird am Beginn die Sitzung von Nationalratspräsidentin
Doris Bures, eröffnet mit der Intonierung der österreichischen Bundeshymne. Der genaue Ablauf der Sitzung
wurde heute von der Präsidiale des "alten" Nationalrats festgelegt. Der ORF wird die Sitzung voraussichtlich
live übertragen, auf der Parlamentswebsite kann die Konstituierung per Livestream mitverfolgt werden.
Im neu gewählten Nationalrat sind nur mehr fünf Parteien vertreten. Die Grünen haben die 4%-Hürde
bei der Nationalratswahl am 15. Oktober verpasst, als neue Fraktion wird die Liste Pilz in den Nationalrat einziehen.
Die ÖVP wird demnach mit 62 Mandaten, die SPÖ mit 52, die FPÖ mit 51, die NEOS mit 10 und die Liste
Pilz mit 8 Mandaten vertreten sein.
Wahl der drei PräsidentInnen
Im Anschluss an die Angelobung der Abgeordneten ist traditioneller Weise die Wahl des neuen Nationalratspräsidiums
vorgesehen. Steht der neue Nationalratspräsident bzw. die neue Nationalratspräsidentin fest, wird die
scheidende Präsidentin eine Abschiedsrede halten und den Vorsitz an ihren Nachfolger an der Parlamentsspitze
übergeben. Nach dessen Antrittsrede werden der/die Zweite/r bzw. Dritte/r PräsidentIn gewählt, damit
verknüpft gibt es eine Debatte im Plenum. Auf Sonderaktivitäten wie eine Dringliche Anfrage oder eine
Kurze Debatte soll verzichtet werden.
In §5 der Geschäftsordnung des Nationalrats ist lediglich festgehalten, dass "der Nationalrat aus
seiner Mitte den Präsidenten, den Zweiten und den Dritten Präsidenten" wählt. Es ist jedoch
Usus, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten bzw. die Präsidentin stellt, die StellvertreterInnen
aus den Reihen der zweitstärksten und drittstärksten Fraktion gewählt werden. Dazu werden die Fraktionen
Wahlvorschläge vorlegen. Die Wahl ist geheim und erfolgt mittels Stimmzettel. Gewählt ist jeweils, wer
die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Es steht dabei jedem und jeder Abgeordneten frei,
die Stimme auch jemandem zu geben, dessen Name sich nicht auf den Fraktionsvorschlägen findet.
Danach folgen die Wahlen der SchriftführerInnen und OrdnerInnen sowie des Hauptausschusses, des Unvereinbarkeitsausschusses,
des Immunitätsausschusses, des Budgetausschusses sowie des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats
und des Bundesrats im Sinne des §9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948. Diese ständigen Ausschüsse werden
sich zunächst aus 21 Mitgliedern im Verhältnis (ÖVP 7, SPÖ 6, FPÖ 6, NEOS 1 und PILZ 1)
zusammensetzen und mit Ausnahme des Ständigen gemeinsamen Ausschusses gemäß Finanz-Verfassungsgesetz
noch am selben Tag konstituieren. Die restlichen Fachausschüsse werden in einer der nächsten Sitzungen
festgelegt.
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