Gemeindebund fordert Kostenersatz für Pflegeregress sowie Wahlrechtsreform
Wien (gemeindebund) - Die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen.
Der Gemeindebund startet daher eine Kampagne, in der Gemeinden Resolutionen beschließen sollen. Auch ein
neues Wahlrecht steht auf der Agenda des Gemeindebundes. „Wer bestellt, der muss auch zahlen“, sagt Gemeindebund-Präsident
Alfred Riedl, wenn er über die Abschaffung des Pflegeregresses spricht. „Der Bund hat die Regressmöglichkeit
abgeschafft, für mich ist logisch, dass er daher auch die daraus entstehenden Folgekosten übernimmt.“
Diese Kosten dürften weit höher liegen als jene 100 Millionen Euro, die als Refundierung pro Jahr vorgesehen
sind.
„Es geht ja nicht nur um den Einnahmenentfall durch den nicht mehr möglichen Regress“, erklärt Riedl.
„Es müssen neue Heimplätze geschaffen werden, weil der Druck steigen wird. Viele, die aus Sorge vor Regresszahlungen
bisher nicht um einen Heimplatz angesucht haben, werden das nun tun. Auch die Menge der bisherigen Selbstzahler
wird wegfallen“, so Riedl. „Die Bundesländer haben den unmittelbaren Finanzierungsbedarf mit mindestens 200
Millionen Euro angegeben, Experten sagen uns, die Jahreskosten werden sich eher zwischen 300 und 400 Millionen
Euro einpendeln. Das ist für die Länder und Gemeinden schlichtweg unfinanzierbar.“ Auch die vereinbarten
Budgetziele im Stabilitätspakt seien auf diese Weise nicht einzuhalten.
„Wir brauchen hier dringend eine nachhaltige Lösung, die eine ehrlich gerechnete Kostenrefundierung beinhaltet“,
so Riedl. „Die Gemeinden haben sich zu ausgeglichenen Haushalten verpflichtet, dieses Ziel wollen wir einhalten.“
Um die Drastik der Lage klar zu machen, hat der Gemeindebund eine Initiative gestartet, bei der die Städte
und Gemeinden Resolutionen beschließen sollen, um ihrem Standpunkt gegenüber der Bundesebene Nachdruck
zu verleihen. „In den nächsten Wochen sollen diese Resolutionen in den Gemeindevertretungen beschlossen und
den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung übermittelt werden. Wir werden weiterhin die Verhandlungen
suchen, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen“, so Riedl.
Gesetzesinitiative für Kostenbremse in Vorwahlzeiten
Gerade in Vorwahlzeiten sind in den letzten Jahren immer wieder Beschlüsse im Nationalrat gefasst worden,
die erhebliche Kostenfolgen verbunden waren. „Aus meiner Sicht ist das so nicht sinnvoll“, sagt Riedl. „Hier entstehen
Kosten, die einer künftigen Regierung „umgehängt“ werden.“
Der Gemeindebund wird der neuen Bundesregierung eine Gesetzesinitiative vorschlagen, durch die budgetrelevante
Beschlüsse in Vorwahlzeiten künftig nicht mehr möglich sein sollen. „Im Grunde muss man nur festhalten,
dass ab einem formalen Neuwahlbeschluss keine budgetwirksamen Maßnahmen beschlossen werden können“,
so Riedl. „Der laufende Betrieb und Budgetvollzug wäre davon natürlich nicht betroffen.“ Es sei nicht
sinnvoll, dass de facto vor jedem Wahlgang im „Spiel der freien Kräfte“ Dinge beschlossen werden, die zu Lasten
kommender Regierungen und anderer Gebietskörperschaften gehen.
Wahlrechtsreform sollte nicht aufgeschoben werden
Auch eine Wahlrechtsreform will der Gemeindebund-Chef antreiben und in die Regierungsverhandlungen einbringen.
„Seit Jahren reden wir über diese Reform, es gibt weitgehende Einigkeit darüber, was verändert werden
sollte, ich sehe wenig Gründe, warum man das nicht rasch umsetzen sollte“, so Riedl. Die Vorschläge des
Gemeindebundes liegen auf dem Tisch und beinhalten folgende Punkte:
Ausbau und Verbesserung der Briefwahl
Die Möglichkeit der Briefwahl bzw. der Stimmabgabe mit Wahlkarte gewinnt an Bedeutung und wir bei jedem
Wahlgang intensiver wahrgenommen. Der Ausbau und die größtmögliche Sicherheit der Briefwahl müssen
zentrales Element einer Wahlreform sein
Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahltag
Die Auszählung der Briefwahlstimmen direkt auf Gemeindeebene wäre ein sinnvoller Schritt. Man hat
noch am Wahltag ein vollständiges Ergebnis, zuordenbar nach Gemeinden und Sprengeln. Auf Landesebene funktioniert
diese Variante einwandfrei und hat nie zu Problemen geführt. Dafür nötig ist u.a. die Abschaffung
der Möglichkeit, mit der Wahlkarte in einem sprengelfremden Wahllokal zu wählen.
Verlängerung der Frist für Wahlvorschläge
Der Zeitpunkt der Einbringung von Wahlvorschlägen sollte um eine Woche vorverlegt werden, damit Wahlkarten
früher ausgestellt und versandt werden können.
Auflage der Wählerverzeichnisse
Abschaffung der Auflage von Wählerverzeichnissen am Wochenende und Abendstunden. Vollständiger Umstieg
auf zentrales Wählerregister, Einsichtnahme in digitaler Form ermöglichen.
Erweiterung des Wahlbeisitzer-Systems
Es wird immer schwieriger, ausreichend Wahlbeisitzer/innen zur Durchführung einer Wahl zu gewinnen. Sehr häufig
nehmen Parteien ihr Nominierungsrecht bzw. ihre Nominierungspflicht nicht wahr. Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit
schaffen, dass sich Menschen als Wahlbeisitzer zur Verfügung stellen können, die nicht von Parteien nominiert
wurden. Menschen, die sich dazu bereit erklären, sollen sich direkt bei der Wahlbehörde (Gemeinde) melden
können und nach Einschulung einen Pool an Beisitzern bilden, aus dem die Gemeinde schöpfen kann. Eine
bundesweit einheitliche Entschädigung kann nur kommen, wenn der Bund dafür die Kosten trägt.
Zentralisierung der Wahlinformation
Der bundesweite, zentral organisierte Versand der Wahlinformationen wäre sinnvoll. Derzeit sind die Gemeinden
dafür allein zuständig bzw. delegieren das.
Kein vorgezogener Wahltag
Die Einführung eines zweiten, vorgezogenen Wahltags hält der Gemeindebund nicht für sinnvoll.
Die Erfahrungen zeigen, dass die Wahlbeteiligung dadurch nicht dauerhaft steigt, Aufwand und Kosten hingegen schon.
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