FH Kärnten schließt Promotionsabkommen mit TU Graz

 

erstellt am
02. 11. 17
13:00 MEZ

LH Kaiser, TU-Rektor Kainz und FH-Vertreter Granig und Spanz freuen sich über diese Kooperation: „Wichtiger Schritt für FH Kärnten“ – FH-AbsolventInnen können künftig problemlos an TU Graz ihr Doktorratsstudium machen
Graz/Klagenfurt (lpd) - In Villach wurde am 31. Oktober ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Fachhochschule Kärnten gesetzt. Zwischen der Technischen Universität Graz und der Fachhochschule Kärnten wurde ein sogenanntes „Promotionsabkommen“ vom Rektor der TU Graz, Harald Kainz, sowie vom FH-Rektor, Peter Granig und FH-Vorstandsvorsitzenden Siegfried Spanz, in Anwesenheit von Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser, unterzeichnet. FH-Absolventinnen und Absolventen können nun problemlos nach einem festgelegten Procedere auf der TU Graz ihr Studium zur Erlangung des Doktoratstitels fortsetzen. Auch Kooperationen in Forschung und Lehre sind über die FH Kärnten und TU Graz möglich und sollen forciert werden.

LH Kaiser, die Rektoren Krainz und Granig sowie FH-Vorstandsvorsitzender Spanz sprachen von einer zukunftsweisenden Kooperation. „Hier wird die „Südachse“, also die Kooperation zwischen der Steiermark und Kärnten einmal mehr bestätigt“, sagte Kaiser und verwies auf viele gemeinsame Projekte wie Silicon Austria oder auch den Entwicklungsverbund Süd im Zusammenhang mit der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen. Kärnten stehe hinter den gemeinsamen Forschungsbemühungen der Steiermark und Kärnten und dieses Promotionsabkommen sei eine weitere Krönung in der 21jährigen Geschichte der FH Kärnten. „Sie wird ein zusätzlicher Ansporn sein“, so Kaiser. Auch erwähnte er den Koralmtunnel, der die Südregion hinsichtlich der Infrastruktur und Erreichbarkeit deutlich aufwerten werde: „Kärnten und Steiermark wachsen zusammen“.

Rektor Granig und Spanz drückten ebenfalls ihre Freude über diese Kooperation aus, die ein Mehrwert für beide Partner bedeute. Dadurch werde die FH in den technischen Fächern und in Projektbeteiligungen aufgewertet, so Granig. Der Hintergrund: Österreichische Fachhochschulen haben bislang kein Dissertationsrecht, daher müssen Fachhochschulen mit anderen tertiären Bildungseinrichtungen Kooperationen oder Einzelabkommen abschließen, um interessierten FH-AbsolventInnen die Möglichkeit zu geben, ein Doktoratsstudium aufzunehmen. Mit der AAU Klagenfurt konnten bis dato nur Einzelabkommen abgeschlossen werden, während mit der TU Graz nunmehr ein umfassendes Abkommen getroffen wurde. Dieses betrifft technische Studienzweige, die an der AAU nicht angeboten werden (z.B. Architektur).

Alle waren sich einig, dass nun das Abkommen mit Leben erfüllt werde müsse und die FH Kärnten weiter an Attraktivität gewinne. Beide Bildungsinstitutionen würden voneinander profitieren und damit sei mit diesem Promotionsabkommen ein klarer Mehrwert für Kärnten und Steiermark gegeben. Wie Kaiser ausführte, sei die Geschichte der FH Kärnten eine Erfolgsstory und weiterhin bemüht, mit weiteren Universitäten Promotionsabkommen zu schließen. Erster Ansprechpartner bleibe die AAU, als ein weiterer Partner komme auch die Uni Laibach in Frage.

 

 

 

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