Anhebung der Einkommensgrenzen, niedrigere Mieten, attraktive Zinsen – LHStv.in Schaunig, LR
Holub: Mieter und Häuslbauer werden entlastet – Sanierungen und Barrierefreiheit gefördert - Orts- und
Stadtkerne werden belebt
Klagenfurt (lpd) - Das neue Wohnbauförderungsgesetz, einstimmig vom Kärntner Wohnbauförderungsbeirat
beschlossen, vereint soziale Gerechtigkeit und Ausgewogenheit mit ökologischer Nachhaltigkeit. „Mit dem neuen
Wohnbauförderungsgesetz verfolgen wir ein Hauptziel: die Schaffung von leistbarem, qualitativ hochwertigem,
bedarfsgerechtem Wohnraum. Wir haben den alten Vorschriftendschungel entrümpelt und das Gesetz auf die Bedürfnisse
der heutigen Zeit zugeschnitten,“ so Wohnbaureferentin LHStv.in Schaunig zu der am 31. Oktober vorgestellten Neufassung
des Wohnbauförderungsgesetzes. „Durch das neue Gesetz werden viele Kärntnerinnen und Kärntner ihren–
leistbaren – Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen können“, zeigte sich Schaunig über
die Gesetzesneufassung zufrieden.
Das Modell der Wohnbauförderung, wie es in Österreich praktiziert wird, gehört zu den besten von
Europa und erlaubt es national und auf Landesebene einen gesicherten Wohnungsbestand mit überdurchschnittlicher
Quadratmeterfläche und Ausstattung anzubieten. Darüber hinaus stärkt die Wohnbauförderung die
heimische Bauwirtschaft, sichert Preisstabilität und Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt dafür,
dass das Grundrecht Wohnen leistbar bleibt.
„Zielsetzung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 ist die Sicherung einer zeitgemäßen
und leistbaren Wohnversorgung der Kärntner Bevölkerung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen
und ökologischen Nachhaltigkeit, Steigerung der Lebensqualität sowie raumordnungsrechtlicher Aspekte.
Dabei ist auch der Klimaschutz im Sinne der Umsetzung des Energiemasterplans Kärnten wichtig: Durch Förderanreize
können fossile Brennstoffe mittels thermisch-energetischer Maßnahmen unter Verwendung nachwachsender
Rohstoffe ersetzt werden, sodass der Energieverbrauch am Gebäudesektor deutlich reduziert wird“, so der zuständige
Energiereferent LR Rolf Holub, der dabei auch auf die Energieberatung setzt. „Wenn weniger Energie verbraucht wird,
hilft das auch nachhaltig Wohnunkosten zu senken“, so Holub.
Um diesen Standard auch weiterhin zu halten, ist es notwendig, das Instrument der Wohnbauförderung den sich
kontinuierlich ändernden Wohn- und Lebensbedürfnissen anzupassen. In Kärnten tritt mit 1.1.2018
ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, dass aktuellen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen
Veränderungen und Herausforderungen entspricht. Ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis, um für
noch mehr Kärntnerinnen und Kärntnern den Traum vom Eigenheim und die Sicherheit des leistbaren Wohnens
zu gewährleisten.
„Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und niedrigeren Zinssätzen für die Darlehen eröffnen wir
mehr Mietern und Häuslbauern den Zugang zu Förderungen. Mit dem Abbau überbordender Bürokratie
und Anforderungen bei Antragstellung schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Förderungen auch in Anspruch
genommen werden. Eine weitere, ganz entscheidende Neuerung: planbare Mieten, also eine gleichmäßige
Mietentwicklung statt hoher Annuitätensprünge. Darüber hinaus setzen wir Schwerpunkte im Bereich
neuer Wohnformen, wie Generationenwohnungen, Startwohnungen oder Gemeinschaftsräume sowie in der Belebung
von Orts- und Stadtkernen“, führte Schaunig die Verbesserungen des neuen Gesetzes weiter aus.
„Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt wurde auf 38.000 Euro, für ein Elternpaar mit Kind
auf 61.000 Euro angehoben, wodurch erheblich mehr Kärntnerinnen und Kärntner als bisher Anspruch auf
eine Förderung haben. Gute Nachrichten für alle Häuslbauer: Künftig sind die Energiekennzahlen
der Baubewilligung auch für die Wohnbauförderung ausreichend. Grundsätzlich mehr finanzielle Unterstützung
wird es für die Sanierung bestehender Wohnräume geben – mit dem Fokus auf energetischer Sanierung. Gerade
im ländlichen Raum werden dadurch Anreize geschaffen, bestehenden Wohnraum auszubauen, zu sanieren und eine
Verringerung von teurer, leer stehender Wohnfläche zu schaffen“, erläuterte Angelika Fritzl, Abteilungsleiterin
des Bereichs Wohnbau.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist die Schaffung von günstigem, barrierefreiem Wohnraum
im gemeinnützigen Bereich für allein lebende Menschen jeden Alters, Jungfamilien, StudentInnen und beeinträchtigten
Personen.
Barrierefreiheit selbst, ist ein weiteres zentrales Anliegen des neuen Wohnbauförderungsgesetzes und hat einen
entsprechend hohen Stellenwert. So ist eine barrierefreie Bauweise für geförderte Miet- und Eigentumswohnungen
Standard und es bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten für nachträgliche Umbaumaßnahmen,
wie etwa den Einbau eines Lifts. Beim Neubau von Eigenheimen ist eine Bonusförderung für barrierefreie
Bauweise, zusätzlich zur Basisförderung, vorgesehen. Natürlich gibt es für die barrierefreie
Gestaltung eines bestehenden Eigenheimes auch Zuschüsse um die eigenen vier Wände altersfit zu gestalten.
„Selbstverständlich haben wir in dem neuen Gesetz referatsübergreifende Maßnahmen gesetzt – wie
etwa die Verbindung von Wohnbauförderung und Mobilitätskonzept sowie dem Raumordnungsplan des Landes.
Wohnen ist mehr als nur das Errichten von Wänden. Wir müssen uns auch mit der Infrastruktur des Wohnortes,
der Verbindung Wohnen und Arbeiten, der Verwendung von flexiblen Wohneinheiten für barrierefreies Wohnen und
vielem mehr an aktuellen Themen auseinandersetzen“, so Schaunig, zum Umfang der des neuen Gesetzes. Insgesamt wurden
wesentliche Standards, die den aktuellen demografischen und baulichen Notwendigkeiten Rechnung tragen, wie etwa
barrierefreies Wohnen, Sanierungsförderung, Reconstructing und die sparsame Verwendung durch Grund und Boden,
in das neue Wohnbauförderungsgesetz übernommen.
In Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen 2 (Wohnbauförderung) und 8 (Umwelt,
Wasser und Naturschutz), evaluiert durch den Kärntner Rechnungshof und in konstruktiven Verhandlungen mit
den Regierungspartnern ist das modernste Wohnbauförderungsgesetz Österreichs entstanden. „Den vielfältigen
Wohnbedürfnissen von heute tragen wir mit diesem neuen Gesetz, dass Mieter und Häuslbauer individuell
unterstützt, Rechnung. Nicht zu vergessen den wirtschaftlichen Nutzen für die heimische Baubranche. Es
ist ein gut durchdachtes Gesetz mit Herz und Verstand“, bemerkten Schaunig und Holub übereinstimmend.
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