UNESCO schützt immaterielles Kulturerbe und würdigt lange Vergangenheit einer alten
Zunft
New York/Wien (wkwien) - Am 9. November erfolgte die offizielle Aufnahme des Handwerks „Vergolden und Staffieren“
in das österreichische Verzeichnis des immateriellen UNESCO-Kulturerbes. Vergolden wird damit als kulturelle
Praxis mit lebendiger Tradition verstanden, wie es im UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen
Kulturerbes in Österreich steht. Über 100 Traditionen sind dort eingetragen — eine vielfältige Sammlung
von Bräuchen, von überliefertem Wissen und Können.
„Das UNESCO-Komitee würdigt damit die lange Vergangenheit einer alten Zunft, die ihre historischen Techniken
pflegt und hegt und an zukünftige Generationen weitergibt. Für die Vergolder in ganz Österreich
ist das ein großartiges Zeichen der Wertschätzung. Unsere Handwerkskunst bekommt nun die Aufmerksamkeit,
die sie verdient“, betont Waltraud Luegger, Branchensprecherin der Vergolder und Staffierer in der Wiener Wirtschaftskammer.
Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass das „Vergolden und Staffieren“ nun offiziell zu Österreichs kulturellem
Erbe zählt.
Traditionshandwerk im Umbruch
Vergolden und Staffieren werden seit der Antike praktiziert. Um Objekten den Anschein massiven Goldes zu geben,
werden verschiedene Techniken, wie die Poliment- oder Ölvergoldung, verwendet. Staffieren, früher als
Fassmalerei bekannt, meint das Bemalen und Fassen von nicht vergoldeten Oberflächen, wie zum Beispiel die
Bemalung von Heiligenfiguren. Das Wissen über die komplexen Techniken wird meist mündlich weitergegeben,
bis zur meisterlichen Beherrschung der Handwerkskunst dauert es fünf Jahre.
Die Blütezeit des Vergoldens und Staffierens lag im Barock und Rokoko. Auch im Jugendstil und Art Deco waren
diese Techniken hochgefragt. Ab der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts nahm das Interesse stark ab, denn zeitgenössische
Architektur sieht heute kaum mehr Vergoldungen vor. 81 Betriebe in ganz Österreich, davon 23 in Wien, üben
das Vergolder- und Staffierer-Handwerk heute aus. Sie setzen Kirchen, Schlösser und Palais instand, vergolden
und restaurieren Bilderrahmen und Skulpturen in ihren Werkstätten, aber auch vor Ort im Innen- und Außenbereich.
Schutz des immateriellen Kulturerbes
Das immaterielle Kulturerbe wird in fünf Bereichen verliehen: Mündlich überlieferte Traditionen
und Ausdrucksformen, Darstellende Künste, Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken
in Bezug auf die Natur und das Universum sowie Traditionelle Handwerkstechniken. Das nationale Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes in Österreich sammelt und dokumentiert diese Vielfalt seit der Ratifizierung des
völkerrechtlichen Vertrags im Jahr 2009. Das Programm zeigt eine neue Dimension im Umgang mit kulturellem
Erbe.
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