Gamlitz/Wien (bmi) - Die Sicherheitsfachkräfte des Innenministeriums sowie Vertreterinnen und Vertreter
des zentralen Arbeitsinspektorats trafen einander vom 7. bis 9. November 2017 in Gamlitz in der Steiermark zu einer
Arbeitsklausur. Themen waren u. a. Brandschutz und elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.
Zwei Mal jährlich treffen die Sicherheitsfachkräfte (SFK) des Innenministeriums einander, um ihr Wissen
im Bereich der Arbeitssicherheit auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei der Arbeitsklausur vom 7. bis. 9. November
2017 in Gamlitz (Steiermark) standen unter anderem die Themen "Brandschutz", "elektromagnetische
Felder am Arbeitsplatz", "Persönliche Schutzausrüstung" und "Verordnung über
explosionsfähige Atmosphären" auf dem Programm. Neben den Sicherheitsfachkräften des Innenministeriums
nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter des zentralen Arbeitsinspektorates sowie der Leiter des Referats IV/4/c
(Uniformierung und Sachleistungen), Richard Mock, an der Klausur teil.
Grundsätzliche Aufgaben
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu sorgen. Sicherheitsfachkräfte (SFK) unterstützen ihn dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu
ermitteln und zu beurteilen. Das beinhaltet unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Zusammenarbeit
mit dem Arbeitsinspektorat und der Arbeitsmedizin sowie die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
für die Bediensteten.
Seit 2013 sorgen die Sicherheitsfachkräfte des Innenministeriums für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit gibt es bis zu drei Sicherheitsfachkräfte pro Bundesland sowie
zwei Sicherheitsfachkräfte in der BMI-Zentralleitung; insgesamt sind es 16 Sicherheitsfachkräfte.
Im Innenressort ist das Referat I/2/a (Bundesbedienstetenschutz) für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Es sorgt auch für die bundesweite Aus- und Fortbildung
der Sicherheitsvertrauenspersonen, Ersthelfer und der Bediensteten im vorbeugenden Brandschutz. Die Koordination
der Tätigkeit der Arbeitsmedizin fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Referates I/2/a.
|