Linz (lk) - Im Rahmen einer Pressekonferenz sagte Oberösterreichs Wirtschafts- und Tourismusreferent LH-Stv.
Dr. Michael Strugl am 10. November, mit dem tags zuvor erfolgten Beschluss des neuen Oö. Tourismusgesetzes
sei ein weiterer Meilenstein in der Neuaufstellung des Tourismus in Oberösterreich gesetzt worden. "Ziel
der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ist insbesondere die Schaffung effizienter und marktrelevanter Strukturen
bei den Tourismusorganisationen, um Oberösterreich als Urlaubsdestination bestmöglich vermarkten zu können",
unterstreicht Wirtschafts- und Tourismusreferent LH-Stv. Dr. Michael Strugl.
Neben der Neuorganisation der Tourismusstruktur in unserem Bundesland wurden bereits weitere Schwerpunkte gesetzt:
- Internationalisierung - Entwicklung und Bearbeitung neuer
Märkte
- Digitalisierung
- Neuer Kommunikationsauftritt für Oberösterreich
Tourismus und die Destinationen (Logo, Bildsprache, Content)
- In der Finalisierung ist auch die neue Landes-Tourismusstrategie
2022
Neuausrichtung zeigt bereits erste Erfolge: Höchster Zuwachs bei Nächtigungen im Bundesländervergleich
heuer
Die Neuausrichtung des Tourismus in unserem Bundesland zeigt auch schon erste Erfolge: "Im Tourismusjahr
2016 stieg die Anzahl der Ankünfte in Oberösterreich um +4 % gegenüber dem Jahr davor, bei den Nächtigungen
wurde eine Steigerung um +2,5 % verzeichnet. Und von Jänner bis September dieses Jahres wies Oberösterreich
bei den Übernachtungen mit +4,4 % überhaupt den höchsten Zuwachs aller Bundesländer auf",
betont LH-Stv. Strugl.
Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Tourismusgesetzes
"Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bringen große Veränderungen in der Tourismusstruktur.
Daher war es uns auch wichtig, diese nicht von oben herab zu verordnen, sondern gemeinsam mit den Betroffenen zu
entwickeln. Dazu gab es während der Ausarbeitung des neuen Gesetzes bewusst eine Vielzahl von Diskussions-
und Informationsveranstaltungen mit allen Beteiligten", stellt LH-Stv. Strugl fest.
Zielsetzungen der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen
- Restrukturierung der Landestourismusorganisation inklusive
der NeugestaltungderAufsicht(Oö. Tourismus GmbH, TTG,Oö. Touristik)
- Effiziente und marktrelevante Verbandsstrukturen
- NeugestaltungderAufgaben der Tourismus-Beitragsstelle sowie
des künftigen Systems der Beitragseinhebung und -verteilung
Die Neuerungen im Überblick
- Neue Verbandsstrukturen mit professionellen, schlagkräftigen
Organisationen:
- 600.000 Euro Finanzierungsaufkommen (Tourismusbeiträge
und - abgaben) und 200.000 Nächtigungen als Mindestgröße für Tourismusverbände, Toleranzgrenzen
bei grenzüberschreitenden touristischen Organisationen)
- Verbände in Anlehnung an GmbH mit Aufsichtsrat
- Reduktion von derzeit 103 auf ca. 19 Verbände
- Landestourismusorganisation (LTO) als GmbH
- Strategie-Board anstatt Landes-Tourismusrat
- Konkretisierung der Aufgaben (was macht LTO / was machen
die Tourismusverbände / was macht die örtliche Ebene)
- Ortstaxe 2 Euro in ALLEN Gemeinden (Einhebung und Kontrolle
durch Gemeinden); bei D-Gemeinden fließen 95 % an die LTO für Digitalisierung der D-Gemeinden
- Freizeitwohnungspauschale in allen Gemeinden + Zuschlagsermächtigung
für Gemeinden (Zweitwohnsitzabgabe); konkretere Definition des Begriffs Freizeitwohnungspauschale
- Kosten der Tourismusabgabenstelle werden künftig vom
Land einbehalten
Die Notwendigkeit von größeren Verbänden wurde von Betroffenen bereits erkannt: "Obwohl
das Tourismusgesetz erst gestern vom Oö. Landtag beschlossen worden ist und erst Anfang 2018 in Kraft treten
wird, haben sich schon die meisten Tourismusverbände mit der Thematik auseinandergesetzt und Überlegungen
für entsprechende Zusammenschlüsse angestellt. Die Touristiker/innen haben also die Notwendigkeit von
größeren Tourismusverbandsstrukturen aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen erkannt und arbeiten
bereits jetzt aktiv an der Schaffung der notwendigen neuen Strukturen", zeigt sich LH-Stv. Strugl erfreut.
Derzeit zeichnen sich ca. 19 Tourismusverbände für Oberösterreich ab, anstelle von aktuell 103 Tourismusverbänden:
- 7 Destinationen arbeiten bereits an der Errichtung neuer
Tourismusverbände und haben mit den entsprechenden Strategie- und Organisationsentwicklungs-Prozessen schon
begonnen (das betrifft 63 bisherige Tourismusverbände und 120 Tourismusgemeinden)
- 6 Destinationen führen Gespräche zur Vorbereitung
derartiger Prozesse; ein Großteil dieser Prozesse wird ebenfalls noch heuer beginnen (das betrifft 34 bisherige
Tourismusverbände und 72 Tourismusgemeinden)
- 6 Tourismusverbände werden unverändert bestehen
bleiben, weil die Größenkriterien bereits erfüllt sind (das betrifft 23 Tourismusgemeinden)
Professionelle Unterstützung der Tourismusverbände
durch die Oberösterreich Tourismus GmbH
Die Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesse stellen eine große Herausforderung für bestehende
Tourismusverbände dar, sie bringen eine Vielzahl von Fragen, Verunsicherung, Aufgabe gewohnter Muster und
Strukturen usw. mit sich. "Diese Prozesse brauchen Zeit, müssen sauber vorbereitet sein und professionell
begleitet werden. Denn es geht nicht nur um die Fusion von Organisationen, sondern auch um die Menschen dahinter.
Die Mitglieder der Tourismusverbände, also die Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismusverbände
müssen in den Prozessen ‚mitgenommen' werden", unterstreicht LH-Stv. Strugl.
Daher erhalten die Tourismusverbände auch professionelle Begleitung und Unterstützung durch die Oberösterreich
Tourismus GmbH: Diese ist mit allen betroffenen Destinationen in Kontakt und berät, begleitet und unterstützt
umfassend. Die Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesse werden gemeinsam mit den betroffenen Tourismusverbänden
entsprechend den jeweiligen Ausgangslagen und Besonderheiten individuell ausgearbeitet.
Vorteile der "größeren" Tourismusorganisationen:
LH-Stv. Strugl bekräftigt die Vorteile von größeren Tourismusorganisationen:
"Die Bündelung von Budgetmitteln ermöglicht einen wirkungsvolleren Auftritt der einzelnen Destinationen
am Markt. Auch der Ressourceneinsatz wird effizienter. Es geht also nicht um Einsparungen, sondern vielmehr um
eine ‚Leistungssteigerung' durch effizientere Ressourcenverwendung."
Konkrete Festlegung der Aufgaben der Tourismusorganisationen auf den verschiedenen Ebenen
Das neue Oö. Tourismusgesetz konkretisiert auch, welche Aufgaben künftig von der Landestourismusorganisation,
den Tourismusverbänden und der örtlichen Ebene übernommen werden:
Aufgaben der Landestourismusorganisation
- Beratung des Landes bei Entwicklung Landes-Tourismusstrategie
- Betrieb der Oö. Tourismusbeitragsstelle (derzeit Interessentenbeitrags-
Stelle)
- Betreuung und Weiterentwicklung des Markensystems im Tourismus
- Entwicklung und Umsetzung einer landesweiten Zielmarktstrategie
- Entwicklung von destinationsübergreifenden Produkten,
Services und Strategien als Basis für einheitlichen Marktauftritt
- Destinations- und Tourismusentwicklung sowie Marktforschung
- Unterstützung der Tourismusverbände - in Bereichen
Personal, Beschaffung, Informations- und Kommunikationstechnik, Förderungen
- Interessenkoordination der oö. Tourismus- und Freizeitwirtschaft
mit anderen Institutionen und Wirtschaftszweigen - national + international
Aufgaben der Tourismusverbände
- Entwicklung und Umsetzung eines Entwicklungskonzepts - Orientierung
an der tourismuspolitischen Landesstrategie
- Aktive Zusammenarbeit mit Land Oberösterreich, LTO,
Tourismusverbänden und Gemeinden
- touristisches Marketing auf den für den Tourismusverband
relevanten Zielmärkten
- touristische Produkt- und Angebotsentwicklung
- Bereitstellung von Services für Gäste und Mitglieder
- Betreuungdermaßgeblichen Destinationsmarken einschließlichder
Aufbringung der finanziellen und personellen Ressourcen
- Koordination der öffentlichen Freizeitinfrastruktur
- Unterstützung insbes. ehrenamtlicher Tätigkeiten
zur Pflege und Betreuung touristisch bedeutsamer Einrichtungen
Aufgaben der Ortsebene
- Pflege und Betreuung der öffentlichen Freizeitinfrastruktur
- Pflege und Betreuung von Freizeiteinrichtung mit besonderer
Bedeutung für ein attraktives touristisches Angebot
- Verankerung des Grundsatzes, dass Gemeinden derartige Pflege
und Betreuung übernehmen dürfen
- Leistungserbringung und Finanzierung kann zwischen Gemeinde
und TV frei vereinbart werden
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