Verleihung der Eintragungsurkunde in das österreichische Verzeichnis des immateriellen
Kulturerbes am 9. November 2017
New York/Wien (oemr/wjso) - Der Wiener Walzer soll auch in Zukunft seine humane Botschaft der Kreativität
und Lebensfreude über gesellschaftliche Grenzen hinweg zur Entfaltung bringen und eine unverzichtbare Ausdrucksform
im Rahmen der kulturellen Vielfalt des Landes bleiben.
Ob gespielt, getanzt oder gesungen: Der Wiener Walzer ist ein fixer Bestandteil der lebendigen Alltagskultur
in Österreich. Mit den Klängen des Donauwalzers wird das neue Jahr eingeleitet, Wiener Bälle werden
mit den Worten „Alles Walzer“ eröffnet und der Brautwalzer gehört vielerorts ganz selbstverständlich
zur Hochzeitsfeier.
Zudem gilt der Wiener Walzer heute weltweit als wesentliches Element österreichischer Identität. Während
des Wiener Kongresses um 1815 erfasste die Begeisterung für den neuen Paartanz alle gesellschaftlichen Schichten.
Der Walzer wurde salonfähig.
Der Wiener Walzer erfreut sich bis heute großer Akzeptanz und wird nach wie vor in Tanzschulen, in Tanzgruppen
sowie im privaten Rahmen an die nächste Generation weitergegeben. Wiener Walzer werden von Chören gesungen,
von DirigentInnen, MusikerInnen und Orchestern gepflegt und auch heute noch neu komponiert. Der Wiener Walzer hat
damit eine wesentliche identitätsstiftende Bedeutung für Wien und Österreich im internationalen
Kontext.
Im Jahr 2017 jährt sich die Uraufführung des berühmten Walzers „An der schönen blauen Donau“
von Johann Strauss Sohn zum 150sten Mal. Das Wiener Johann Strauss Orchester nutzte diesen Anlass, um mit tatkräftiger
Unterstützung des Österreichischen Musikrats bei der UNESCO die längst überfällige Aufnahme
des Wiener Walzers in das österreichische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu beantragen. Unterstützt
wurde das Orchester bei seinem Anliegen von mehr als 20 Traditionsträgern und Interessensvertretungen. Am
9. November war es dann soweit – im feierlichen Rahmen des Wiener Augartenpalais verlieh die Österreichische
UNESCO-Konvention die offizielle Eintragungsurkunde für den Wiener Walzer als genuin österreichische
Tradition in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes.
„Der Wiener Walzer soll auch in Zukunft seine humane Botschaft der Kreativität und Lebensfreude über
gesellschaftliche Grenzen hinweg zur Entfaltung bringen und eine unverzichtbare Ausdrucksform im Rahmen der kulturellen
Vielfalt des Landes bleiben", so Univ-Prof. Dr. Harald Huber vom Österreichischen Musikrat.
„Der Wiener Walzer ist nicht nur identitätsstiftendes kulturelles Symbol, sondern wurde im Laufe der Zeit
zu DEM typischen österreichischen Tanz, der weltweit mit Wien, mit Österreich assoziiert wird",
sagte Dr. Eva-Maria Stöckler von der Donauuniversität Krems
„Mit der Aufnahme des Wiener Walzers in die Liste des immateriellen Kulturerbes ist neben dem Aberseer Schleuniger,
dem Innviertler Landler und dem Zwiefachen eine der wichtigsten traditionellen Tanz- und Musikformen gelistet,
die das regionale kulturelle wie gesellschaftliche Leben der Menschen bereichern und unterschiedlich prägen",
so Mag. Irene Egger vom Österreichischen Volksliedwerk
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