Fachkonferenz stellt Beispiele für gelungene Inklusion im Bereich Wohnen aus Europa und
Österreich vor
Wien (bmask) - Im Rahmen der Fachkonferenz "Wege zum selbstbestimmten Leben", die am 10. November in
Wien vom Österreichischen Behindertenrat, der Behindertenanwaltschaft und den Bundesländern Oberösterreich,
Steiermark und Wien ausgerichtet wurde, hat Hansjörg Hofer in seiner Funktion als Anwalt für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderung ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung
abgelegt: "Selbst zu entscheiden, wo und mit wem ich wohne, ist eine Selbstverständlichkeit. Nicht aber
für Menschen mit Behinderung! Diese sind auch in Österreich noch sehr häufig gezwungen, besondere
Wohnformen zu nutzen. Das muss sich ändern!", erklärte Hofer.
Die seit 2008 auch in Österreich in Geltung stehende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
hält fest, dass Menschen mit Behinderung die unabhängige Lebensführung und die volle Einbeziehung
in die Gemeinschaft und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten ist. Dazu
gehört nach Art. 19 der Konvention, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort selbst wählen
und entscheiden können, mit wem und wo sie leben und nicht verpflichtet sind, besondere Wohnformen (zum Beispiel
Heime) zu nutzen.
Dazu braucht es gemeindenahe Unterstützungsdienste, um die Einbeziehung in die Gesellschaft sicher zu stellen
und eine Isolation sowie Absonderung von der Gemeinschaft zu verhindern.
Die Veranstaltung "Wege zum selbstbestimmten Leben" hat anhand konkreter Erzählungen betroffener
Menschen aufzeigt, auf welche Weise ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden
kann, aber auch die Hürden und Herausforderungen auf diesem Weg geschildert.
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