Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von historischen Quellen
Innsbruck (lk) - Historische Quellen wie Akten oder Urkunden sind für Kulturlandesrätin Beate
Palfrader wertvolle Zeugen der Geschichte: „Was wir über unsere Vergangenheit wissen, wissen wir aus den in
den Archiven verwahrten Unterlagen.“ Damit das öffentliche Archivgut gesichert und für die Zukunft erhalten
bleibt, hat die Tiroler Landesregierung auf Initiative von LRin Palfrader das Tiroler Archivgesetz auf den Weg
gebracht. Am 8. November wurde die gesetzliche Regelung vom Tiroler Landtag beschlossen.
„Mit diesem Beschluss wurde internationalen Standards folgend erstmals eine gesetzliche Grundlage für das
Archivwesen in Tirol beschlossen“, freut sich LRin Palfrader. So regelt das Gesetz neben der Sicherung und Aufbewahrung
auch die Nutzung von öffentlichem Archivgut unter Wahrung des Datenschutzes. Rechtlich festgeschrieben sind
außerdem die digitale Langzeitarchivierung sowie gemeindeübergreifende Lösungen.
„Archive sind das Gedächtnis eines Landes und seiner Menschen. Die Sicherung von Archivgut gewährleistet
die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und trägt damit zur Wahrung der Rechtssicherheit bei“, betont
LRin Palfrader. Das zuständige Archiv für die Tiroler Landesverwaltung, den Tiroler Landtag und die Tiroler
Justiz ist das Tiroler Landesarchiv. Das staatliche Verwaltungsarchiv behütet und verwahrt über 30.000
Laufmeter Archivalien. Damit auch in Zukunft genügend Speicherreserven zur Verfügung stehen, investiert
das Land Tirol fünf Millionen Euro in den Ausbau des Tiroler Landesarchivs.
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