Spielerschutz, Effektivitätssteigerung und Kriminalitätseindämmung
St. Pölten (nlk) - „Damit das Glücksspiel in der Öffentlichkeit gut sichtbar ist und nicht
in der Illegalität von Hinterzimmern stattfindet, was mit fehlendem Spielerschutz und wegfallender Alterskontrolle
gleichzusetzen ist, wurde in Niederösterreich 2006 das Automatenglücksspiel als zulässige Ausnahme
vom Glücksspielmonopol des Bundes eingeführt“, erinnerte Landesrat Karl Wilfing am 17. November in St.
Pölten, wo er gemeinsam mit Landesrat Tillmann Fuchs, Landespolizeidirektor Konrad Kogler, Finanzpolizei-Leiter
Wilfried Lehner und Bezirkshauptmann-Sprecher Josef Kronister die neue SOKO Glücksspiel vorstellte.
Nach Novellierungen in den Jahren 2008 und 2010 bzw. dem Inkrafttreten des NÖ Spielautomatengesetzes 2011
konnte nunmehr im Juli nach zahllosen Berufungsverfahren das Konzessionsverfahren rechtskräftig für eine
Bewilligungsdauer von 15 Jahren abgeschlossen werden. „Nunmehr besteht Rechtssicherheit, dass in Niederösterreich
Glücksspielautomaten bis zum Ablauf des 20. Juli 2032 betrieben werden dürfen. Insgesamt dürfen
derzeit in Niederösterreich 1.375 Glücksspielautomaten betrieben werden, pro 1.200 Einwohner ein Glücksspielautomat.
Bewilligungsinhaber sind die Admiral Casinos & Entertainment AG mit 1.165 und die Amatic Entertainment AG mit
210 Glücksspielautomaten. Gespielt werden darf ausschließlich in Automatensalons mit zehn bis 50 Geräten,
einzelne Spielautomaten sind jedenfalls illegal“, führte Wilfing aus.
Dabei stehe ein strenger Spielerschutz im Mittelpunkt, sagte der Landesrat und verwies u. a. auf den Mindestabstand
von 100 Metern zu Kindergärten, Schulen etc., auf eine verpflichtende Abrechnung über das Bundesrechnungszentrum,
auf den nur mit Ausweis und Spielerkarte möglichen Zutritt, auf eine verpflichtende Schulung der Mitarbeiter
zum Thema Spielsucht, auf die verpflichtende Zusammenarbeit der Bewilligungsinhaber mit verschiedenen Spielerschutzeinrichtungen,
auf die Einrichtung eines Frühwarnsystems bei auffälligem Spielerverhalten, auf den Höchsteinsatz
von 10 Euro und den Höchstgewinn von 10.000 Euro pro Spiel sowie auf eine verpflichtende Pause nach zwei Stunden
ununterbrochener Spieldauer. „Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelungen gibt es jedoch immer wieder ‚schwarze
Schafe‘. Um bei der schwierigen Überprüfung illegaler Anbieter gemeinsam an einem Strang zu ziehen, haben
wir jetzt die SOKO Glücksspiel ins Leben gerufen“, betonte Wilfing.
„In Niederösterreich wird der Jugend- und Spielerschutz ernst genommen, wir haben eigentlich auch gute Erfolge
vorzuweisen. Unser Widerpart ist aber mittlerweile hochspezialisiert und professionell organisiert“, erläuterte
Fuchs. Die Schwierigkeiten bei den bisherigen Verfahren hätten im schwierigen Nachweis, dass der betreffende
Automat auch tatsächlich spielbereit sei, in einer beschwerlichen Bescheidzustellung auf Grund von Umgründungen,
Standortwechseln etc. sowie in der nicht ausreichenden Ausbildung der Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften
gelegen.
„Jetzt werden diese Mitarbeiter von der Finanzpolizei geschult, können die Bescheide direkt vor Ort aus- bzw.
zugestellt und gleichzeitig bis zu 24 Kontrollen in ganz Niederösterreich durchgeführt werden. Wir erwarten
uns, dass zum Schutz der Jugendlichen Glücksspiel und Gastronomie entflochten werden, dass die Bescheide besser
halten und somit 80 bis 90 Prozent der bisherigen Probleme besser gelöst werden können“, erklärte
Fuchs.
Lehner sagte, dass die Finanzpolizei in Niederösterreich seit 2010 rund 2.000 illegale Glücksspielautomaten
aus dem Verkehr gezogen habe: „Gegen den neu strukturierten und von zunehmender Gewaltbereitschaft und Scheinfirmengeflechten
im Ausland gekennzeichneten illegalen Sektor haben wir die Schlagkraft jetzt weiter erhöht – im Sinne schnellerer
Betriebsschließungen, einer Verkürzung der Verwaltungsverfahren und Steigerung der Effektivität
sowie zur Eindämmung der Begleitkriminalität.“
Kogler betonte: „Wer gegen das illegale Glücksspiel vorgeht, geht gegen Kriminalität vor.“ Diese reiche
von der Gewaltbereitschaft über die Geldwäsche bis zu durch Spielschulden motivierten Raub- und Betrugsdelikten,
dagegen könne man mit der neuen SOKO jetzt schneller und effektiver vorgehen.
Kronister präzisierte, dass die vier SOKOS auf die fünf Standorte Baden, Neunkirchen, St. Pölten,
Horn und Tulln verteilt würden. Pro Landesviertel stünden sechs Mitarbeiter zur Verfügung, jede
Einsatzgruppe bestehe aus zwei bis drei Mitarbeitern der Finanzpolizei, ein bis zwei Behördenvertretern und
mindestens zwei Exekutivbeamten.
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