Einbürgerungen in den ersten drei
 Quartalen 2017 um 9,2% gestiegen

 

erstellt am
15. 11. 17
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - In den ersten neun Monaten des Jahres 2017 wurde laut Statistik Austria die österreichische Staatsbürgerschaft an insgesamt 6.856 Personen verliehen, darunter an 77 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Insgesamt gab es um 578 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+9,2%). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich somit vorläufig weiter fort. Mit 2.402 Personen ist bereits mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen in Österreich geboren (35,0%). Vor der Einbürgerung waren rund 40% der neuen Österreicherinnen und Österreicher Staatsangehörige eines der folgenden fünf Staaten: Bosnien und Herzegowina (950), Türkei (597), Kosovo (464), Serbien (437) und Afghanistan (340). Weitere 1.078 EU-Staatsangehörige erhielten von Jänner bis September 2017 die österreichische Staatsbürgerschaft, etwa die Hälfte davon ehemalige Staatsangehörige Rumäniens (190), Deutschlands (176) und Polens (126). Mehr als die Hälfte aller eingebürgerten Personen waren Frauen (52,2%), der Anteil der unter 18-Jährigen betrug 37,6%.

In sechs Bundesländern wurden in den ersten drei Quartalen 2017 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zuwächse waren in Wien (+41,2% auf 2.987 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt vom Burgenland (+20,8% auf 87), Kärnten (+17,1% auf 267), Niederösterreich (+5,3% auf 928), der Steiermark (+5,1% auf 640) und Salzburg (+4,2% auf 375). In Oberösterreich (-32,5% auf 793), Tirol (-11,6% auf 381) und Vorarlberg (-5,0% auf 321) ging die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres hingegen zurück.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (56,3% bzw. 3.860 Personen) in den ersten neun Monaten 2017 erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs. Davon wurden 2.527 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 263 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). 588 Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) verliehen. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 256 Ehegattinnen bzw. Ehegatten (§16) sowie 1.794 Kinder (§17) eingebürgert. Weitere 946 Personen bzw. 13,8% erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 912 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1).

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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