Führerschein ist kein Reisedokument

 

erstellt am
01. 12. 17
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Auch wenn Sie in Schengen-Staaten reisen oder kurze Fahrten ins Ausland unternehmen, benötigen Sie ein Reisedokument. Ein Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Das gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland. Es wird empfohlen, unbedingt einen gültigen Reisepass zu verwenden, auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein darf. Es ist auch wichtig, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens, beispielsweise der Fluglinie, zur erforderlichen Restgültigkeitsdauer zu beachten. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

Meldung bei Wiederauffindung
Wird ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) gestohlen oder geht es verloren, wird es weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte es wiedergefunden werden, ist das unbedingt der Passbehörde zu melden. Der von der Passbehörde durchgeführte Widerruf des Reisedokuments in den Fahndungsdatenbanken dauert etwa 24 Stunden. Auch danach ist Vorsicht geboten. Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise auch mit Reisedokumenten, deren Fahndung widerrufen wurde, nicht möglich ist.

 

 

 

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