Schmidt: Neue EU-Regeln für Drohnen sind Meilenstein

 

erstellt am
01. 12. 17
13:00 MEZ

Gut für Flugsicherheit/Richtige Kompetenzaufteilung: EU regelt Zulassung und Rechtsrahmen, Regionale Behörde die Flugerlaubnis
Brüssel/Wien (övp-pd) - "Die einheitliche europäische Regelung von Drohnen und deren Piloten ist ein Meilenstein", sagt Claudia Schmidt, ÖVP-Verkehrssprecherin im EU-Parlament, am 30. November nach der Einigung zwischen Mitgliedstaaten und Parlament. "Das betrifft einerseits die Flugverkehrssicherheit aber andererseits auch das Subsidiaritätsprinzip: Europa regelt die Zulassung und die nötigen technischen Voraussetzungen für Drohnen. Länder und Regionen legen fest, wann, wo, wie und zu welchem Zweck Drohnen fliegen dürfen. Jede Ebene macht das, was sie am besten kann."


"Da wir jetzt europaweit einheitliche Regeln und Standards für Drohnen haben, entstehen neue Geschäftschancen und europäischen Technologiestandards werden exportiert", sagt Schmidt. "Abgesehen davon hätte es überhaupt keinen Sinn gehabt, 27 oder 28 unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Drohnen zu schaffen."

Sämtliche Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen künftig formell zugelassen werden und erhalten eine Art "digitale Nummerntafel". Ihre Piloten benötigen eine Zulassung. So kann die Polizei den Besitzer der Drohne eindeutig und unkompliziert per App identifizieren. Sie sieht auf einen Blick den Typ und die zugelassenen Verwendungsmöglichkeiten der Drohne sowie die Zertifizierung des Piloten. Zusätzlich sollen alle Drohnen mit einem Geofencing-Chip ausgestattet werden, der es schon rein technisch verhindert, dass der Flugkörper in einen Bereich einfliegen kann, in dem ein Flugverbot gilt.

Wo diese Flugverbote gelten, entscheiden die Bundesländer, Regionen Städte und Gemeinden. "Dieses neue Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich die EU um große, grenzüberschreitende Probleme kümmert, wie hier um die Zertifizierung, Zulassung und Flugsicherheit, aber sich nicht in jede Kleinigkeit von Brüssel aus einmischt. Denn die regionalen Behörden treffen die Entscheidung über die Freigabe ihres Luftraums einfach besser, weil sie mit der Bevölkerung und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort besser vertraut sind", schließt Schmidt.

Bevor die neuen EU-Regeln für Drohnen in Kraft treten können, müssen sie noch formell von den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament bestätigt werden.

 

 

 

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