Bis 15. Dezember 2017 lädt die Parlamentsdirektion zur Bewerbung für die ständige
Liste der Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte
Wien (pk) - Die Nationalratspräsidentin hat für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode eine ständige
Liste von Personen zu führen, die für die Funktion des Verfahrensrichters bzw. des Verfahrensanwalts
für Untersuchungsausschüsse in Frage kommen. Diese Liste bildet die Grundlage für die Wahl des/der
VerfahrensrichterIn bzw. des/der Verfahrensanwalts/ -anwältin für mögliche Untersuchungsausschüsse.
Interessierte werden eingeladen, sich bis spätestens 15. Dezember 2017 unter Beifügung eines Lebenslaufes
und entsprechender Nachweise direkt bei der Parlamentsdirektion unter untersuchungsausschuss@parlament.gv.at zu
bewerben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird die Liste für die laufende Gesetzgebungsperiode in der Präsidialkonferenz
festgelegt und veröffentlicht.
Aufgabe des/der Verfahrensrichters/-in ist es etwa, den/die Vorsitzende/n bei der Verfahrensleitung zu unterstützen
und einen Entwurf des Ausschussberichts zu erstellen. Dem/Der Verfahrensanwalt/-anwältin obliegt es insbesondere,
über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Sowohl VerfahrensrichterIn
als auch Verfahrensanwalt/-anwältin haben jeweils eine/n Stellvertreter/-in.
Details betreffend Anforderungen und Aufgaben sind in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse
(VO-UA) geregelt (insb. §§ 8 bis 11): https://www.parlament.gv.at/PERK/RGES/VO-UA/index.shtml
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