Vorarlberg: Freispruch für die
 Entwicklungszusammenarbeit

 

erstellt am
29. 11. 17
13:00 MEZ

Fiktive Gerichtsverhandlung durchleuchtete Pros und Kontras der Entwicklungszusammenarbeit
Bregenz (vlk) - Ist Entwicklungszusammenarbeit sinnvoll oder nicht: In einer fiktiven Gerichtsverhandlung im Alten Landtagssaal in Bregenz wurde am 27. November der Entwicklungszusammenarbeit der Prozess gemacht. Dabei kamen wesentliche Pros und Kontras auf den Tisch. Landesrat Johannes Rauch zeigte sich am Ende über das Ergebnis sehr erfreut: „Diese tief gehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema hat gezeigt, dass Entwicklungszusammenarbeit sinn- und wertvoll ist.“

Unter dem Vorsitz einer umsichtigen Richterin (Johanna Mang, Geschäftsführerin von Licht für die Welt Österreich), wurden Erfolge und Skandale der vergangenen Jahre thematisiert. Zeuginnen und Zeugen aus Vorarlberg untermauerten die Beweise der Anklage oder Verteidigung mit persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen. Mehr als 100 interessierte Personen waren der Einladung des Landes zu dieser ungewöhnlichen Veranstaltung gefolgt. Am Ende entschied das Publikum über Schuld- oder Freispruch: eine klare Mehrheit stimmte für die Fortsetzung und Sinnhaftigkeit der Entwicklungszusammenarbeit des Landes. Von den Personen, die an der Abstimmung teilgenommen haben, stimmten 73 für die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit, 13 dagegen.

Landesrat Rauch zeigte sich über das Ergebnis erfreut: „Diese tief gehende inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema hat gezeigt, dass Entwicklungszusammenarbeit sinn- und wertvoll ist. Hier werden oft nachhaltige Impulse für eine bessere Zukunft der Menschen in den betoffenen Regionen gesetzt.“ Rauch verwies in diesem Zusammenhang auch auf die erhöhten Budgetmittel des Landes: 2018 stehen insgesamt eine Million Euro zur Verfügung – das ist eine Aufstockung um über 200.000 Euro gegenüber dem laufenden Jahr.

 

 

 

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