Wien (rk/städtebund) - Der Nationalrat hat im Juni 2017 den Vermögensregress in der stationären
Pflege ab 1. Jänner 2018 abgeschafft. Die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen regeln minimalistisch
eine Abgeltung von 100 Millionen Euro an die Bundesländer. Mit diesem Beitrag werden allerdings nicht einmal
die unmittelbaren Einnahmenausfälle aus der Abschaffung des Pflegeregresses abgedeckt.
Der Sozial-, Gesundheits- und Jugendausschuss des Österreichischen Städtebundes hat sich in seiner letzten
Sitzung, unter dem Vorsitz der Villacher Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser, mit den Folgen des Entfalls
des Pflegeregresses auseinander gesetzt. Dieser macht Städten und Gemeinden vor allem in finanzieller Hinsicht
große Sorgen: "Wenn es durch die Abschaffung des Pflegeregresses zu einem Entfall von Einnahmen bei
den Ländern kommt, ist zu befürchten, dass die Länder die Sozialhilfeumlage für die Gemeinden
noch weiter anheben“, warnt Gerda Sandriesser. In zwei Bundesländern – in Oberösterreich und der Steiermark
betrifft der Ausfall sogar direkt die Gemeinden.
Die Kosten entstehen nicht nur aus dem unmittelbaren Entfall des eingehobenen Regresses. Ein großer Teil
der derzeitigen VollzahlerInnen wird nun zu TeilzahlerInnen werden und die öffentliche Hand muss über
die Sozialhilfe einspringen. Es ist auch davon auszugehen, dass ein Teil der derzeit in der 24-Stunden Betreuung
und der mobil betreuten Menschen in die stationären Heime wechseln wird. Schätzungen der Mehrkosten einzelner
Städte ergeben hochgerechnet auf ganz Österreich einen Ausfall von über 500 Millionen Euro. Die
Stadt Wien geht beispielsweise davon aus, dass die Mehrkosten hier die 100 Millionen Euro Grenze wesentlich übersteigen
werden.
Kostendämpfungspfad nicht mehr erfüllbar
Im Paktum zum Finanzausgleich ist ein Kostendämpfungspfad für die Pflege von 4,6 Prozent vorgesehen,
der seitens der Länder und Gemeinden nicht überschritten werden darf. Auch die Geschäftsleitung
des Österreichischen Städtebundes beschäftigte sich am 29. November mit der drängenden Thematik.
So halten die BürgermeisterInnen fest, dass diese Regelung mit der Abschaffung des Vermögensregresses
nicht mehr erfüllbar geworden ist. „Wir fordern eine vollständige Kompensation der unmittelbaren und
mittelbaren Kosten und die sofortige Neuaufnahme von Verhandlungen mit Ländern und Gemeinden zu einer nachhaltigen
Finanzierung der Pflege", appellierte Städtebund-Präsident Bürgermeister Michael Häupl
an die Bundesregierung.
Informationen über den Österreichischen Städtebund
Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von rund 250 Städten und
größeren Gemeinden. Etwa 65% der Bevölkerung und 71% der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs
Ballungsräumen. Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch
alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische
Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen
Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.
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